Verbraucherschutz – TikTok, X, Shein & Co. nutzen manipulative Designs

Verbraucherschutz – TikTok, X, Shein & Co. nutzen manipulative Designs

Von Ende Oktober bis Anfang Dezember letzten Jahres analysierte der Verbraucherzentrale Bundesverband Online-Marktplätze wie Ebay und Temu sowie Social-Media-Plattformen wie beispielsweise X oder Instagram. Bei allen untersuchten Anbietern wurden manipulative Designs festgestellt, die eigentlich gesetzlich verboten sind.

Was untersuchte der vzbv?

Die Verbraucherschützer untersuchten den Einsatz von manipulativen Designs auf insgesamt 18 verschiedenen Online-Plattformen. Hierzu wurde ein sich an der aktuellen Gesetzesvorgabe orientiertes Kategoriensystem angewandt. Der vzbv nahm die Untersuchung auf Basis der vorliegenden Informationen in den Android-Apps der jeweiligen Anbieter vor. Als manipulativ werden unter anderem Design-Elemente bezeichnet, die dafür sorgen, dass sich der Verbraucher länger auf der Plattform oder dem Marktplatz aufhält. Dies gelingt zum Beispiel durch aufdringliche Benachrichtigungen, aber beispielsweise auch dem Einsatz von Glücksspielelementen. Durch diese „Hyper-Engaging-Dark-Patterns“ kann sogar ein suchtähnliches Verhalten begünstigt werden.

„Anbieter von Online-Plattformen dürfen ihre Online-Schnittstellen nicht so konzipieren, organisieren oder betreiben, dass Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden“, so heißt es in Artikel 25 des sogenannten Digital Services Act – kurz DSA.

Beim DSA handelt es sich um ein EU-Regelwerk, das bereits seit dem 17. Februar vergangenen Jahres vollständig in Kraft ist. Ferner soll bald ein weiteres EU-Regelwerk in Kraft treten: der sogenannte Digital Fairness Act.

Welche Anbieter wurden von der vzbv analysiert?

  • AliExpress
  • Amazon
  • Ebay
  • Facebook
  • Instagram
  • Kaufland
  • LinkedIn
  • Mediamarkt
  • Otto
  • Pinterest
  • Shein
  • Snapchat
  • Temu
  • TikTok
  • X
  • Wish
  • YouTube
  • Zalando

Welche Forderungen stellen die Verbraucherschützer?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Europäische Kommission dazu auf, den Digital Fairness Act, an dem aktuell noch gearbeitet wird, dazu zu nutzen, im digitalen Raum wirklich für Gerechtigkeit zu sorgen. Hierfür sei laut vzbv ein allgemeines Manipulationsverbot sowie mehr unternehmerische Sorgfaltspflicht notwendig. Aber auch spezifische Verbote in der Schwarzen Liste der EU-Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken werden gefordert. So müssen die Anbieter ihre Apps und Webseiten künftig so gestalten, dass weder eine Behinderung noch Manipulation der Verbraucher stattfindet. Dies wird als „fairness by design and default“ bezeichnet.

„Trotz umfassenden Verbots im Digital Services Act nutzen Plattform-Anbieter weiterhin manipulative und schädliche Designs in ihren Apps […]. Die zuständigen Stellen müssen bestehende Regelungen jetzt konsequent durchsetzen. Sonst bleibt der Digital Services Act ein zahnloser Tiger – zum Schaden der Verbraucher:innen“, betont Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.

Denn die von vielen Anbietern eingesetzten manipulativen Designs können sich negativ auf Verbraucher auswirken und diesen sogar schaden. Denn insbesondere Designs, die zu unüberlegten Kaufentscheidungen verleiten, können dazu führen, dass der Verbraucher mehr Geld ausgibt, als er eigentlich wollte oder als er sich eigentlich leisten kann. Zudem sieht der vzbv auch eine Gefahr in der unüberlegten Preisgabe von sensiblen Daten. Die Verbraucherschützer bieten ermöglichen Verbrauchern eine Beschwerde über manipulative Designs einreichen zu können.

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