Dubiose Lockangebote – Vorsicht bei zu günstigen Preisen

verbraucherzentrale sachsen

Derzeit sind wieder viele bunte Werbebanner im Umlauf, die auf Shops mit unfassbar günstigen Preisen hinweisen. Abgebildet werden IPhones ab 29 Euro, Adidas Schuhe ab 4,99 Euro, MacBooks ab 99 Euro und viel mehr. Das weckt die Gier des Schnäppchenjägers. Schnell klickt er sich auf die beworbene Seite. Dort findet er aber keinen Shop. Stattdessen wartet ein Anmeldeformular für einen B2B-Marktplatz. Ganz am Ende steht ein klein geschriebener Hinweis, dass es sich um ein Angebot für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler handele. Das übersehen Verbraucher schnell. Ebenso das dortige Kleingedruckte. Die Falle schnappt zu und es folgt eine Rechnung über eine satte Jahresgebühr von 240 Euro zzgl. einer Aufnahmegebühr von 79 Euro.

Die Verbraucherzentralen haben den Anbieter dieses Systems abgemahnt: die B2B Technologies Chemnitz GmbH. Diese betreibt Shops wie z. B. lagerverkauf-billig.de oder restpostenabverkauf24.de und beruft sich auf den Wegfall der Verbraucherrechte bei ihren Angeboten. Da die Abmahnung zunächst ins Leere lief, will die Verbraucherzentrale Sachsen nun gerichtlich gegen den umstrittenen Anbieter vorgehen. Michael Hummel von der Verbraucherzentrale erklärt: „Wer solche wichtigen Hinweise am Rand eines Formulars platziert, der hofft darauf, dass sie übersehen werden. Dann kann er sich nicht auf ihre Geltung berufen. Außerdem gibt es Privatpersonen, welche die Waren zu einem geringen Teil gewerblich nutzen. Auch in diesem Fall gelten sie als Verbraucher.“ Hummel weist außerdem darauf hin, dass auch nach Eintritt in den Marktplatz nicht alles Gold ist, was in der Anzeige glänzt. Dort wartet ein Schwarzes Brett mit Angeboten, die überwiegend aus dem Ausland stammen. Die Preise sind verdächtig niedrig und die Angebote teilweise vom Marktplatzanbieter selbst mit Warnhinweisen versehen. Das könnte einen Grund haben. Denn parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Betrugs. In angeblich rund 1200 Fällen sei nach dem Kauf keine Ware geliefert worden.

Der Fall zeigt deutlich, dass Internetnutzer sehr kritisch auf niedrige Preise und Lockangebote reagieren sollten. Nicht immer sind diese echt. Anbieter von Fake-Shops oder verkappten B2B-Angeboten versuchen rechtliche Lücken, Widersprüche in der Rechtsprechung und vor allem die Gutgläubigkeit der Menschen auszunutzen. Der Zwang zur Vorkasse bei unbekannten Shops kann (muss aber nicht) ebenso ein Warnsignal sein wie ein lockendes Werbebanner, hinter dem sich nur ein Anmeldeformular versteckt. Auf jeden Fall sollten Nutzer immer das Kleingedruckte lesen, keine Angebote annehmen, die sich an Gewerbetreibende richten, und bei unnatürlich niedrigen Preisen den gesunden Menschenverstand walten lassen. Denn so können sie Verbraucherfallen umgehen.

Mehr Informationen

Abofallen – dreiste Abzocke mit gefälschten Urteilen
Gesetz gegen Abofallen im Internet – Bundestag beschloss Button-Lösung
Ratgeber Internet
Internet kostenlos

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]

Digitale Freizeitgestaltung – so verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Freizeitgestaltung

So verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Unterhaltung prägt unseren Alltag wie nie zuvor: Streaming-Dienste, Gaming-Plattformen und Musikangebote stehen rund um die Uhr bereit. Mit der Vielfalt wächst jedoch auch das Bedürfnis nach Sicherheit, Regulierung und Verbraucherschutz. […]