Dubiose Lockangebote – Vorsicht bei zu günstigen Preisen

Verbraucherzentrale Sachsen

Derzeit sind wieder viele bunte Werbebanner im Umlauf, die auf Shops mit unfassbar günstigen Preisen hinweisen. Abgebildet werden iPhones ab 29 Euro, Adidas-Schuhe ab 4,99 Euro, MacBooks ab 99 Euro und viel mehr. Das weckt die Gier des Schnäppchenjägers. Schnell klickt er sich auf die beworbene Seite. Dort findet er aber keinen Shop. Stattdessen wartet ein Anmeldeformular für einen B2B-Marktplatz. Ganz am Ende steht ein kleingeschriebener Hinweis, dass es sich um ein Angebot für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler handele. Das übersehen Verbraucher schnell. Ebenso das dortige Kleingedruckte. Die Falle schnappt zu und es folgt eine Rechnung über eine satte Jahresgebühr von 240 Euro zzgl. einer Aufnahmegebühr von 79 Euro.
Die Verbraucherzentralen haben den Anbieter dieses Systems abgemahnt: die B2B Technologies Chemnitz GmbH. Diese betreibt Shops wie z. B. lagerverkauf-billig.de oder restpostenabverkauf24.de und beruft sich auf den Wegfall der Verbraucherrechte bei ihren Angeboten. Da die Abmahnung zunächst ins Leere lief, will die Verbraucherzentrale Sachsen nun gerichtlich gegen den umstrittenen Anbieter vorgehen.

Michael Hummel von der Verbraucherzentrale erklärt: „Wer solche wichtigen Hinweise am Rand eines Formulars platziert, der hofft darauf, dass sie übersehen werden. Dann kann er sich nicht auf ihre Geltung berufen. Außerdem gibt es Privatpersonen, welche die Waren zu einem geringen Teil gewerblich nutzen. Auch in diesem Fall gelten sie als Verbraucher.“

Hummel weist zudem darauf hin, dass auch nach Eintritt in den Marktplatz nicht alles Gold ist, was in der Anzeige glänzt. Dort wartet ein Schwarzes Brett mit Angeboten, die überwiegend aus dem Ausland stammen. Die Preise sind verdächtig niedrig und die Angebote sind teilweise vom Marktplatzanbieter selbst mit Warnhinweisen versehen. Das könnte einen Grund haben. Denn parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Betrugs. In angeblich rund 1200 Fällen sei nach dem Kauf keine Ware geliefert worden.
Der Fall zeigt deutlich, dass Internetnutzer sehr kritisch auf niedrige Preise und Lockangebote reagieren sollten. Nicht immer sind diese echt. Anbieter von Fake-Shops oder verkappten B2B-Angeboten versuchen, rechtliche Lücken, Widersprüche in der Rechtsprechung und vor allem die Gutgläubigkeit der Menschen auszunutzen. Der Zwang zur Vorkasse bei unbekannten Shops kann (muss aber nicht) ebenso ein Warnsignal sein wie ein lockendes Werbebanner, hinter dem sich nur ein Anmeldeformular versteckt. Auf jeden Fall sollten Nutzer immer das Kleingedruckte lesen, keine Angebote annehmen, die sich an Gewerbetreibende richten, und bei unnatürlich niedrigen Preisen den gesunden Menschenverstand walten lassen. Denn so können sie Verbraucherfallen umgehen.

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