Dubiose Lockangebote – Vorsicht bei zu günstigen Preisen

verbraucherzentrale sachsen

Derzeit sind wieder viele bunte Werbebanner im Umlauf, die auf Shops mit unfassbar günstigen Preisen hinweisen. Abgebildet werden IPhones ab 29 Euro, Adidas Schuhe ab 4,99 Euro, MacBooks ab 99 Euro und viel mehr. Das weckt die Gier des Schnäppchenjägers. Schnell klickt er sich auf die beworbene Seite. Dort findet er aber keinen Shop. Stattdessen wartet ein Anmeldeformular für einen B2B-Marktplatz. Ganz am Ende steht ein klein geschriebener Hinweis, dass es sich um ein Angebot für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler handele. Das übersehen Verbraucher schnell. Ebenso das dortige Kleingedruckte. Die Falle schnappt zu und es folgt eine Rechnung über eine satte Jahresgebühr von 240 Euro zzgl. einer Aufnahmegebühr von 79 Euro.

Die Verbraucherzentralen haben den Anbieter dieses Systems abgemahnt: die B2B Technologies Chemnitz GmbH. Diese betreibt Shops wie z. B. lagerverkauf-billig.de oder restpostenabverkauf24.de und beruft sich auf den Wegfall der Verbraucherrechte bei ihren Angeboten. Da die Abmahnung zunächst ins Leere lief, will die Verbraucherzentrale Sachsen nun gerichtlich gegen den umstrittenen Anbieter vorgehen. Michael Hummel von der Verbraucherzentrale erklärt: „Wer solche wichtigen Hinweise am Rand eines Formulars platziert, der hofft darauf, dass sie übersehen werden. Dann kann er sich nicht auf ihre Geltung berufen. Außerdem gibt es Privatpersonen, welche die Waren zu einem geringen Teil gewerblich nutzen. Auch in diesem Fall gelten sie als Verbraucher.“ Hummel weist außerdem darauf hin, dass auch nach Eintritt in den Marktplatz nicht alles Gold ist, was in der Anzeige glänzt. Dort wartet ein Schwarzes Brett mit Angeboten, die überwiegend aus dem Ausland stammen. Die Preise sind verdächtig niedrig und die Angebote teilweise vom Marktplatzanbieter selbst mit Warnhinweisen versehen. Das könnte einen Grund haben. Denn parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Betrugs. In angeblich rund 1200 Fällen sei nach dem Kauf keine Ware geliefert worden.

Der Fall zeigt deutlich, dass Internetnutzer sehr kritisch auf niedrige Preise und Lockangebote reagieren sollten. Nicht immer sind diese echt. Anbieter von Fake-Shops oder verkappten B2B-Angeboten versuchen rechtliche Lücken, Widersprüche in der Rechtsprechung und vor allem die Gutgläubigkeit der Menschen auszunutzen. Der Zwang zur Vorkasse bei unbekannten Shops kann (muss aber nicht) ebenso ein Warnsignal sein wie ein lockendes Werbebanner, hinter dem sich nur ein Anmeldeformular versteckt. Auf jeden Fall sollten Nutzer immer das Kleingedruckte lesen, keine Angebote annehmen, die sich an Gewerbetreibende richten, und bei unnatürlich niedrigen Preisen den gesunden Menschenverstand walten lassen. Denn so können sie Verbraucherfallen umgehen.

Mehr Informationen

Abofallen – dreiste Abzocke mit gefälschten Urteilen
Gesetz gegen Abofallen im Internet – Bundestag beschloss Button-Lösung
Ratgeber Internet
Internet kostenlos

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Fake - Mail vom Europäische Amt für Betrugsbekämpfung

Fake

Mail vom Europäische Amt für Betrugsbekämpfung

Aktuell erreichen viele Internetnutzer eine E-Mail, die angeblich vom wenig bekannten Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung stammt. In der Nachricht wird um Unterstützung gebeten, scheinbar um eine Kryptowährungen-Bande zu fassen. Empfänger dieser Nachricht sollten jedoch alarmiert sein, denn tatsächlich handelt es sich um einen Betrugsversuch. […]

Xiaomi 13T und Xiaomi 13T Pro

Spannende, neue Smartphones

Xiaomi 13T und Xiaomi 13T Pro

Auf dem Xiaomi Launch-Event in Berlin wurden die beiden neusten Modelle des chinesischen Herstellers vorgestellt. Das Xiaomi 13 T und das Xiaomi 13T Pro haben einiges zu bieten und das, zu einem vergleichsweise günstigen Preis. […]

Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Achtung Abzocke

Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt aktuell vor Dienstleistern, die über deren Internetseiten die Beantragung von Führungszeugnissen, Nachsendeaufträgen oder Schufa-Bonitätsauskünften anbieten. Diese Dokumente können direkt online beantragt werden, ohne dass teure Dienstleister in Anspruch genommen werden müssen. Häufig gibt es dort nicht einmal einen Mehrwert. […]