Abofallen – dreiste Abzocke mit gefälschten Urteilen

Abofallen - dreiste Abzocke mit gefälschten Urteilen

Abofallen sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. Anbieter von Routenplanern, Muster-Hausaufgaben und Rezepten im versteckten, aber teuren Abo haben in den vergangenen Jahren viele unbedarfte Nutzer mit Rechnungen, Mahnungen und Klagedrohungen bombardiert. Mit Einführung von neuen, deutlich verschärften Verbraucherschutzbestimmungen war der Spuk vorbei. Denn eine klare Preisangabe sowie der Button „kostenpflichtig bestellen„ sorgten für Transparenz. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sollen so bis Frühjahr letzten Jahres bereits rund 92 Prozent der Abofallen verschwunden sein. Doch damit ist es scheinbar vorbei. Es häufen sich Beschwerden über neue Abofallen.

Die neuen Fälle beziehen sich u. a. auf ein Unternehmen aus Mittelamerika, das über einen Partner in Wien versucht, Rechnungen an Verbraucher zu stellen: die Pable Domainverwaltung in Wien. Diese bietet laut eigener Webseite sogar Inkasso an. Entsprechend gewarnt sind die Verbraucher, die eine Rechnung erhalten. Diese bekommen sie, weil sie ein Serviceangebote auf einer Webseite wie routenplaner-24.net oder tattoo-vorlagen-24.net in Anspruch genommen haben. Dabei mussten sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren. Im Kleingedruckten stand der schnell zu überlesene Rechnungsbetrag über ein Service-Abo bzw. eine Mitgliedschaft. Besonders perfide: Im Rechnungsverfahren soll das Unternehmen die Nutzer auf zwei Urteile hingewiesen haben, bei denen das Oberlandesgericht Frankfurt angeblich zu seinen Gunsten entschieden hätte. Allerdings sind diese Urteile komplett erfunden und mit gefälschten Aktenzeichen versehen.

Die sogenannte Button-Lösung, bei der die Kosten klar und deutlich erkennbar sein müssen, gilt in Deutschland seit August 2012. Daher können sich deutsche Verbraucher gegen Rechnungen der Abzocker wehren, auch wenn das österreichische Gesetz erst seit Juli 2014 gilt. Denn in den genannten Fällen ist kein gültiger Vertrag geschlossen worden. Wichtig: Bei Problemen mit den aktuellen Abofallen aus Österreich können sich deutsche Nutzer auch an das Europäische Verbraucherzentrum in Österreich wenden.

Vor diesem Hintergrund sind Internetnutzer noch einmal aufgefordert, ihr eigenes Surfverhalten zu überprüfen und grundsätzlich größte Vorsicht walten zu lassen. AGB sollten beispielsweise stets genau gelesen werden. Auch Lockangebote aus Fake-Shops oder scheinbar günstige Angebote, die sich aber an Unternehmen richten, können trotz Verbraucherschutzgesetz zu bösen Überraschungen führen. Eine weitere Gefahr ist das mobile Payment. Hier gibt es bereits erste Erfahrungen mit Bannerklicks, die scheinbar in ein Warenkorb münden, aber bereits mit dem Klick Kosten auslösen, die direkt über die Handyabrechnung eingezogen werden.

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