Leistungsschutzrecht: Portale sperren Verlage aus

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Lange haben die Verlage um ein Leistungsschutzrecht gekämpft. Seit August 2013 ist dieses Gesetz. Ziel war es, von Suchmaschinen und Portalbetreibern für aggregierte oder kopiert Inhalte sowie für sogenannte Snippets Geld zu bekommen. Argument der Verlage: Die Betreiber bedienen sich durch das Einblenden von Textausschnitten der journalistischen Arbeit. Nun gibt es eine konkrete Gegenreaktion von Portalbetreiber: Seit einigen Wochen zeigen GMX, web.de und T-Online keine Nachrichten der in der VG Media zusammengeschlossenen Zeitungsverlage mehr an.

Der Medien-Experte Stefan Niggemeier wies auf seiner Webseite heute auf das gezielte „Auslisten„ einzelner Verlage hin. Damit eskaliert ein langer Streit zwischen den Verlagen sowie Portal- und Suchmaschinenbetreibern wie Google, Yahoo oder Telekom sowie 1&1 als Mutter von GMX und web.de. Zum Verständnis ist es hilfreich, beide Standpunkte zu beleuchten.

Das Leistungsschutzrecht ist auf Druck der Zeitungsverlage eingeführt worden. Ziel ist der Schutz und das monetäre Honorieren von Passagen aus den Nachrichten der Medien. Kurze Zitate sollen weiterhin erlaubt bleiben. Da das Gesetz die Textlänge nicht definiert, kommt es immer wieder zum Streit um das sogenannte Suchsnippet. Das ist ein kurzer Anrisstext, wie ihn beispielsweise Google und andere Nachrichtensuchdienste anzeigen. Die Portalbetreiber sehen diese kurzen Texte nicht als leistungsschutzwürdig an, die Verlage hingegen fordern eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen. Daher versucht die VG Media derzeit, mit vielen Portalen individuelle Lösungen zu verhandeln. Gegen Yahoo und 1&1 laufen bereits Klagen.

Die Auslistung von Verlagen auf den drei großen Portalen könnte nur der Anfang einer Entwicklung sein. Während Google ein Nicht-Anzeigen der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage noch scheut, haben T-Online, GMX und web.de nun Fakten gesetzt. Sie haben die bei Ihnen genutzt Google-Ergebnisse so anpassen lassen, dass gar keine Ergebnisse zu den betroffenen Verlagen mehr angezeigt werden. Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird das Leistungsschutzrecht für die Verlage zu einem Bummerang. Denn diese profitieren von den Besucherströmen, die durch solche Portale auf ihre Webseiten kommen. Durch das Auslisten sinken die Seitenaufrufe. Zusätzlich hat die VG Media gegenüber der Öffentlichkeit ein Legitimitätsproblem. Zwar vertritt sie die Interessen von u. a. Zeitungsverlagen mit insgesamt 231 Online-Angeboten wie Springer (Bild, Welt, Abendblatt), Madsack (Hannoversche Allgemeine Zeitung u. a.) und Burda (Bunte), viele andere bundesweit bedeutende Medien wie Spiegel, Focus und Süddeutsche haben sich jedoch der VG Media nicht angeschlossen.

Update 23.10.2014

Die Mehrzahl der Verlage haben die VG Media inzwischen angewiesen, gegenüber Google eine widerrufliche Gratiseinwilligung abzugeben. Damit wollen sie verhindern, dass Google ab heute entsprechende Suchergebnisse der Verlage nur noch eingeschränkt News anzeigt. Die VG Media hält dieses Vorgehen von Google für kartellrechtswidrig. Der Konzern hingegen hat beim Bundeskartellamt eine Positiverklärung beantragt, in der die Behörde Google von einem Verstoß freispricht.

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