Affen-Selfie – Lizenzstreit zwischen Fotograf und Wikipedia

Affen-Selfie - Lizenzstreit zwischen Fotograf und Wikipedia

Die ganze Geschichte ist schon tierisch kurios. Ein britischer Fotograf bereist 2011 Indonesien. Bei einem Abstecher in den Regenwald der Insel Sulawesi schnappt sich ein Affe eine der Kameras. Der Schopfmakake nutzte die Chance und knipste damit ein paar Hundert Fotos, darunter einige sehenswerte Selfies (Selbstporträts). Soweit die Vorgeschichte.

Das Online-Lexikon Wikipedia hat dann eines dieser Affen-Selfies veröffentlicht. Daraufhin ging der Fotograf dagegen vor. Er war der Auffassung, er hätte die Urheberrechte an den Fotos. Es kam zum Streit, der bis heute anhält. Die in den USA das Urheberrecht überwachende Behörde Copyright Office stellte nun aber klar: Es gibt auf ein Affenselbstporträt keine Urheberschaft – in den USA!

Der Streit schwelt bereits seit Monaten. In der Auseinandersetzung um das Affen-Selfie haben die Wikipedia-Herausgeber Wikimedia und der Fotograf völlig gegensätzliche Auffassungen über die Lizenzrechte des Fotos. Wikimedia betrachtet das Foto als lizenzfrei. Der Fotograf beruft sich darauf, die Urheberrechte zu haben, und fordert, das Foto von der Plattform zu löschen. Das Copyright Büro hat sich nun eindeutig hinter Wikimedia gestellt. In einer Erklärung heißt es unter anderem:

„The U.S. Copyright Office will register an original work of authorship, provided that the work was created by a human being.„ Frei übersetzt: Das Copyright Büro trägt nur Originalarbeiten ein, die von Menschen erschaffen sind. In weiteren Beispielen nennt das Büro sogar Arbeiten, die ausgeschlossen sind. Darunter Malereien eines Elefanten, eine Musikeingebung durch den Heiligen Geist und Fotos eines Affens.

Ob der Streit damit beendet ist, ist nicht klar. Zwar gilt für Wikimedia das amerikanische Copyright-Gesetz, aber der Fotograf beruft sich auf britisches Urheberrecht. Demnach sind dort auch solche Werke geschützt, zu denen der Fotograf „nur„ einen maßgeblichen Beitrag geleistet hat. Der Fotograf fasst nun einen gerichtlichen Entscheid ins Auge, um die Sache richterlich zu klären. Dabei geht es auch um viel Geld. Denn die Entscheidung zieht möglicherweise eine große Summe an Lizenzzahlungen nach sich. Das Foto ist nicht nur auf der Internetseite von Wikipedia abrufbar, sondern wurde ohne Honorarzahlung von Medien aus der ganzen Welt veröffentlicht. Der Fotograf hat bis heute keinen Penny durch Lizenzen verdient. Würde ein Gericht seinen Urheberschaftsanspruch bestätigen, könnte er – zumindest außerhalb der USA – kräftig an den Fotorechten verdienen.

Mehr Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz
Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]