Transparente Verträge – verbindliche Eckpunkte für Telefonanbieter

Transparente Verträge - verbindliche Eckpunkte für Telefonanbieter

Die Bundesnetzagentur hat die Eckpunkte für die Umsetzung der Transparenzverordnung vorgelegt. Demnach müssen Telekommunikationsunternehmen zukünftig alle wesentlichen Vertragsbestandteile übersichtlich und vergleichbar auf einem Informationsblatt veröffentlichen. Die Vorgaben sind verbindlich. Ab 1. Juli 2017 müssen die Unternehmen diese Produktinformationsblätter veröffentlichen. Ab Dezember 2017 sind zudem wesentliche Daten über die Vertragslaufzeit inklusive den möglichen Kündigungsterminen zu nennen. Die Verordnung betrifft alle Telekommunikationsverträge, die einen Internetzugang ermöglichen.

Telekommunikationsverträge: mehr Klarheit über das Kleingedruckte

Auf die Telekommunikationsanbieter kommt Arbeit zu. Denn das Kleingedruckte ist in nackte, leicht verständliche Zahlen zu übersetzen. Das Ziel der vom Gesetzgeber verabschiedeten Transparenzverordnung ist nämlich, alle Tarife eines Anbieters miteinander und außerdem diese auch mit allen Tarifen aller anderen Anbieter vergleichbar zu machen. Die Vorgaben sind eindeutig: Die Unternehmen müssen liefern – und zwar auf maximal einer Seite. Zu den Pflichtinformationen gehören zukünftig:

  • Vertragslaufzeiten,
  • Voraussetzungen zur Verlängerung des Vertrages,
  • Details zur Kündigung,
  • verfügbare Datenübertragungsraten,
  • die genauen Kosten.

Kunden profitieren von klaren Produktinformationen

Durch diese hier als Muster veröffentlichten Produktblätter sollen Kunden die Möglichkeit erhalten, einerseits die Details eines gewählten Tarifs besser zu verstehen, andererseits aber auch alle Tarife besser miteinander vergleichen zu können. Bisher stecken viele wesentliche Vertragsbestandteile im Kleingedruckten. Zum Beispiel sind dort Datenautomatiken, besondere Entgelte für Serviceleistungen und die automatische Verlängerung von Verträgen – häufig verbunden mit einer Preissteigerung – versteckt. Die Anbieter können zwar weiterhin Kleingedrucktes nutzen, müssen aber relevante Daten in die Produktblätter aufnehmen.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (siehe Bild), erklärt dazu: „Die standardisierten Informationen schaffen eine völlig neue Form der Transparenz auf einen Blick. Um den Inhalt eines Vertrages schnell beurteilen zu können, müssen Verbraucher nicht mehr das Kleingedruckte studieren.“ Das wird zukünftig auch für Kündigungstermine gelten. Denn ab Dezember müssen die Unternehmen in ihre monatlichen Rechnungen schreiben, wann die Mindestvertragslaufzeit beendet ist, welche Kündigungsfrist gilt und bis spätestens wann die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss.

Mehr Informationen

Update 02.06.2017

Die Transparenzverordnung ist seit gestern in Kraft getreten. Nach unseren Erkenntnisse haben sich die Anbieter darauf gut vorbereitet. Die Bundesnetzagentur hat den Telekommunikationsunternehmen bei Nichteinhaltung empfindlich hohe Geldbußen angedroht.

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