Mit einem kostenpflichtigen Einwahlprogramm (Dialer) können Dienstleistungen bezahlt werden. Doch nicht selten werden Verbraucher getäuscht. In manchen Fällen installiert sich der Dialer auf dem Computer ohne dass der User es bemerkt. Oder der Nutzer erhält vor dem Download des Dialers keine Informationen über die Kosten der Nutzung.
So wie bisher auf der Seite www.referate.ag, die über Suchmaschinen Hilfe für Hausaufgaben verspricht. Den Besuchern, insbesondere Kinder und Jugendliche, stehen kostenpflichtige Inhalte zur Verfügung, die über einen Dialer heruntergeladen werden. Der Anbieter hatte einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Berlin nicht Folge geleistet und ungenügend darüber informiert, mit welchen Kosten die Nutzung der Seite verbunden ist. Nun erwirkte die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung von dem Landgericht Mannheim. Der Betreiber der Seite ist dadurch verpflichtet, bereits auf der Eingangsseite deutlich über die Kosten zu informieren. Die Verbraucherzentrale hat weitere Betreiber ähnlicher Seiten abgemahnt und droht ihnen bei Nichtbeachtung mit Klagen.
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