Achtung Abzocke – vzbv warnt vor der Ankaufplattform „Cleverbuy“

Achtung Abzocke – vzbv warnt vor der Ankaufplattform „Cleverbuy“

Die Ankaufplattform „Cleverbuy“ wirbt mit schnellen Auszahlungen und einfachen Verkaufsprozessen für gebrauchte Technik. Doch zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern zeichnen ein anderes Bild. Auch Behörden und Verbraucherschützer gehen bereits aktiv gegen das Unternehmen vor und warnen vor möglichen Risiken für Kunden.

Was steckt hinter der Plattform?

Mit Slogans wie „Technik-Ankauf 2.0 Verkaufen, kassieren, glücklich sein“ oder „Clever Technik kaufen und verkaufen“ wirbt die Plattform offensiv im Netz. Der Ablauf wirkt auf den ersten Blick unkompliziert: Kunden schicken gebrauchte Geräte ein, der Preis wird bestätigt und anschließend erhält der Kunde sein Geld. Doch in der Praxis berichten zahlreiche Nutzer von massiven Problemen mit dem Unternehmen. Seit längerer Zeit gehen bei den Verbraucherzentralen zunehmend Beschwerden ein. Betroffene schildern beispielsweise, dass sie zum Teil mehrere Monate auf die Auszahlung für ihre verkauften Geräte warten müssen. Das sorgt für viel Frust und Unsicherheit. Denn in den Geschäftsbedingungen von „Cleverbuy“ steht geschrieben, dass die Zahlung eigentlich deutlich schneller erfolgte. In den AGB heißt es, die Auszahlung erfolge innerhalb von 14 Werktagen nach Versand der elektronischen Annahmeerklärung. Viele berichten allerdings, dass diese Frist nicht eingehalten wird.

Welche Probleme melden betroffene Kunden?

Die zahlreichen negativen Erfahrungen spiegeln sich in den Online-Bewertungen wider. Auf trustedshops.de erhält das Unternehmen lediglich einen Stern. In den Rezensionen finden sich deutliche Vorwürfe. Nutzer schreiben beispielsweise „BETRUG – Auszahlung erfolgt nicht!“, „Verdacht der Unterschlagung nach § 246 StGB“ oder „Verzögerte Zahlung“. Einige Betroffene berichten ausführlich von ihren Erlebnissen und schildern, wie sie immer wieder vertröstet wurden. Auch Hinweise auf eingeleitete Strafanzeigen oder Mahnverfahren tauchen vermehrt in den Bewertungen auf. Viele Kunden sprechen von Hinhaltetaktiken, mit denen sie über Wochen oder sogar Monate vertröstet worden seien. Auf Anfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kurz vzbv, erklärte das Unternehmen, Systemumstellungen und interne Umstrukturierungen hätten zu den Verzögerungen bei den Auszahlungen geführt. Dennoch berichten Verbraucher auch weiterhin von ausbleibenden Zahlungen. Allein zwischen Januar 2024 und Ende Oktober 2025 registrierten die Verbraucherzentralen mehr als 900 Beschwerden. Insbesondere seit Anfang letzten Jahres ist ein deutlicher Anstieg zu beobachten.

Was können betroffene Verbraucher jetzt tun?

Der vzbv rät Betroffenen, ihren Anspruch auf Auszahlung konsequent einzufordern. Wichtig sei, sich nicht durch Verzögerungen oder Ausreden entmutigen zu lassen. Stattdessen sollten klare Fristen gesetzt werden, innerhalb derer der vereinbarte Ankaufpreis überwiesen werden muss. Zudem können sich Betroffene an die zuständige Verbraucherzentrale wenden und dort Unterstützung erhalten. In vielen Fällen kann auch die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll sein, um den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Wie geht die Verbraucherzentrale gegen „Cleverbuy“ vor?

Der vzbv ist bereits juristisch aktiv geworden. Wegen irreführender Werbung wurde „Cleverbuy“ abgemahnt. Besonders kritisch sieht der Verband die Aussage „Wir überwiesen dir dein Geld direkt auf dein Konto“. Tatsächlich werde die Ankaufsumme zunächst nämlich auf ein internes virtuelles Konto überwiesen und nicht direkt auf das private Bankkonto des Verbrauchers. Vor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des vzbv anhängig. Zusätzlich wurde die Werbung mit Google-Nutzerbewertungen beanstandet, da das Unternehmen trotz zahlreicher negativer Bewertungen mit deutlich besseren Ergebnissen geworben haben soll. Ein entsprechendes Unterlassungsverfahren wurde bereits positiv abgeschlossen (Aktenzeichen: 12 O 321/23). Parallel dazu laufen auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Cleverbuy im Fokus der Staatsanwaltschaft Krefeld

Die Westdeutsche Zeitung berichtet über Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Krefeld und weiterer Behörden, bei denen es auch zu Festnahmen kam. Wen genau es traf, nennt die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Ein zunächst erlassener Haftbefehl wurde jedoch unter Auflagen wieder aufgehoben.

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands erklärte Cleverbuy im Januar 2025, dass Systemumstellungen und Umstrukturierungen für Probleme bei der Auszahlung von Ankaufspreisen verantwortlich seien. Das Unternehmen habe zugesichert, wieder zur früheren Servicequalität zurückzukehren. Die wachsende Zahl an Verbraucherbeschwerden spricht allerdings dagegen.

Mehrere betroffene Kunden sind inzwischen rechtlich gegen Cleverbuy vorgegangen. Laut Staatsanwaltschaft wurden mehrere Fälle angeklagt. Anwälte berichten öffentlich von Erfolgen vor dem Amtsgericht Krefeld: Kunden bekamen Recht und teils sogar Zinsen zugesprochen, z.B. Aktenzeichen Az.: 2 C 221/25. Grundlage dafür sind Cleverbuy’s eigene AGB, wonach ein verbindlicher Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn das Unternehmen das Angebot nach Eingang und Prüfung des Geräts – innerhalb von sieben Tagen – ausdrücklich per E-Mail annimmt.

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