Auf der Suche nach der Telefonnummer eines Amtes finden Verbraucher nicht nur Einträge „echter“ Ämter, sondern auch die, gewerblicher Dienste. Mit Stichworten wie „Kfz-Zulassung“, „Straßenverkehrsamt“ oder „Straßenverkehrsbehörde“ wird dem Anrufer im Telefonbuch und bei der Telefonauskunft im Internet suggeriert, dass er die Telefonnummer einer örtlichen Behörde wählt, tatsächlich wird er mit einer Bandansage an eine teure 0190-Rufnummer verwiesen. Unter dieser Nummer meldet sich jedoch nicht das gesuchte Amt, sondern allenfalls ein Call-Center des gewerblichen Anbieters. Die Städte und Kommunen warnten vor diesen Gewerbetreibenden. Der Deutsche Städtetag wurde jedoch vor dem Landgericht Duisburg von einer Firma wegen „geschäftsschädigendem Boykott-Aufruf“ verklagt. Die Klage wurde abgewiesen.
Nun klagte der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb gegen eine weitere dieser Firmen. Der Dienst war unter dem Eintrag „Strassenverkehrsa. Info Stelle Kfz Zulassung Führerschein z. Stadt GmbH“ zu finden. Anrufer wurden an die Bandansage einer 0190-Servicerufnummer weitergeleitet. Das Landgericht Dortmund erstellte eine einstweilige Verfügung, weil es den Telefoneintrag als wettbewerbswidrig ansah (Az. 16 O 43/03). Gegen diese Entscheidung zog die Firma in die nächste Instanz und akzeptierte den Richterspruch vor dem Oberlandesgericht Hamm indessen doch. Der Anrufer glaube, dass hinter der Ortswahlnummer eine Behörde oder zumindest eine vom Straßenverkehrsamt autorisierte Stelle stehe, meinten die Richter. In dieser Erwartung werde der Verbraucher getäuscht. Das Unternehmen muss den Telefonbucheintrag entfernen lassen.
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