Fusion von T-Online und Dt. Telekom – Keine vorzeitige Rückkehr zur Mutter

Fusion von T-Online und Dt. Telekom - Keine vorzeitige Rückkehr zur Mutter

Zwar hatte im April des letzten Jahres die Hauptversammlung der T-Online AG mit überwältigender Mehrheit der Wiedereingliederung in den Mutterkonzern Deutsche Telekom zugestimmt, die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), mehrere britische Fondsgesellschaften und private Aktionäre von T-Online wehrten sich jedoch gegen dieses Vorhaben. Diese reichten gegen den Beschluss insgesamt 26 Klagen vor dem Landgericht Darmstadt ein. Per Eilantrag wollte T-Online eine vorzeitige Eintragung des Zusammenschlusses in das Handelsregister erwirken und damit die Klagen umgehen. Doch die vorsitzende Richterin nahm von dem schnellen Vollzug der Fusion bereits in der mündlichen Verhandlung Abstand. Sie sagte, er sei nur sinnvoll, wenn dadurch wesentliche Nachteile für beide Unternehmen abgewendet werden könnten. Einmal vollzogen, könne diese Fusion kaum noch rückgängig gemacht werden und die klagenden Kleinaktionäre hätten dann auch bei Urteilen zu ihren Gunsten wenig Chancen, ihr gewonnenes Recht durchzusetzen. In diesem Sinne lautete auch das Urteil des Landgerichts Darmstadt, es hat den Antrag von T-Online auf vorzeitige Eingliederung im Eilverfahren abgelehnt.

Die Deutsche Telekom will mit der Wiedereingliederung ihrer Internet-Tochter T-Online deren Chancen auf dem Markt der Internet-Zugänge verbessern. T-Online stehe im immer härteren Wettbewerb und könne sich nur behaupten, wenn sie mit der Deutschen Telekom agiere. Sollte es zu keiner baldigen Fusion mit dem Mutterkonzern kommen, müsse das Unternehmen mit erheblichen Nachteilen rechnen, äußerte sich vor Gericht ein Anwalt des Internet-Anbieters. Der Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) entgegnete, T-Online habe auch als eigenständiges Unternehmen gute Entwicklungschancen. Außerdem habe die Deutsche Telekom ihre Tochter T-Online von Beginn an gebremst, denn die vier Milliarden Euro, die bei T-Onlines Gang an die Börse eingenommen wurden, seien nicht in die Entwicklung des Internet-Geschäfts investiert worden. Statt dessen seien sie weitgehend als Kredit an die Deutsche Telekom weitergereicht worden. Die Aktionäre hatten bei diesem Börsengang vor fünf Jahren 27,- Euro je Aktien bezahlt, bekämen nun aber nur noch 8,99 Euro pro Aktie. Die Anteilseigner sollen bei der Fusion der beiden Unternehmen für 25 T-Online-Aktien 13 Telekom-Papiere erhalten und würden damit einen großen Teil ihrer ursprünglichen Investition verlieren.

Die SdK vermutet, dass T-Online binnen zwei Wochen bei dem Oberlandesgericht Frankfurt Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen wird. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, müsste erst über die Anfechtungsklagen der Kleinanleger entschieden werden. Und das könnte mehrere Jahre dauern. Bis dahin kann auf dem Internet-Markt viel passieren. Die Aktie der Deutschen Telekom zumindest verlor nach bekannt werden des Urteils etwas an Wert, die von T-Online legte zu.

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