
Google ist weit mehr als die meistgenutzte Suchmaschine im Internet. Google kann nämlich viel mehr. Übersetzen, Fotos bearbeiten, unseren Planeten dreidimensional zeigen und noch viel mehr erstaunliche Sachen – das bietet Google an. Seit dem Jahr 2005 gibt es von Google auch E-Mail-Postfächer. Der weltweite Dienst befindet sich in der Beta-Phase und war zuerst nur einem ausgesuchten Nutzerkreis zugänglich. Doch seit Februar dieses Jahres sind alle eingeladen, bei Google eine kostenlose E-Mail-Adresse einzurichten und zu verwenden. (telespiegel-News vom 08.02.2007)
In fast allen Ländern heißt der E-Mail-Dienst von Google `Gmail´, nur in England und Deutschland nicht. So ist auf den deutschen Internetseiten von Google nicht das typische Gmail-Logo zu finden und E-Mail-Adressen sind für deutsche Nutzer nicht mit dem Aufbau name@gmail.com verfügbar. Das ist nämlich aufgrund des Markenrechts nicht erlaubt. In Deutschland sicherte sich ein anderer Unternehmer den Markennamen G-Mail vier Jahre vor Googles Interesse an der Marke. Und der Inhaber will die Marke nicht an Google verkaufen.
Vor Gericht wurde der Markenrechtsstreit um G-Mail und entsprechend um Gmail für den Standort Deutschland nun nach rund drei Jahren entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht war nämlich überzeugt, dass der Unternehmer Daniel Giersch die älteren Rechte an dem Markennamen „G-Mail“ besitzt und Google den Namen „Gmail“ nicht in Deutschland verwenden darf. Das Hanseatische Oberlandesgericht war sich sogar so sicher, dass es eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht ermöglichte. Googles E-Mail-Dienst wird in Deutschland also weiterhin Google Mail heißen und deutsche Nutzer E-Mail-Adressen nach dem Schema name@googlemail.com erhalten, so, wie es bereits seit der Einführung von Google Mail in Deutschland ist.
Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen 5 U 87/06 vom 04.07.2007, Vorinstanz Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, Urteil vom 11. April 2006.
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