Vorratsdatenspeicherung – Kabinett beschloss Gesetzesentwurf

Vorratsdatenspeicherung - Kabinett beschloss Gesetzesentwurf

Eine Richtlinie der Europäischen Union besagt, dass die Verbindungsdaten ihrer Einwohner mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, auf besonderen Antrag auch länger, gespeichert werden sollen. (Telespiegel-News vom 16.12.2005) Auch ohne das der Verdacht einer Straftat vorliegt, wird künftig festgehalten, wer mit wem, wann, von wo aus, telefonierte und im Internet verkehrte. Das soll der besseren Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität dienen. Die weitergehenden Regelungen dieser Vorgabe waren den EU-Mitgliedsstaaten überlassen worden.

Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der diese EU-Richtlinie umsetzt und damit ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem bei Datenschützern und der Internetwirtschaft Protest hervorruft. Der Entwurf sieht vor, dass in Deutschland künftig sechs Monate lang die Verbindungsdaten der Kommunikation per Festnetz, Handy und ab 2009 auch per Internet gespeichert werden. Darunter fallen jedoch nicht die Inhalte der Telefonate und auch nicht die Adressen der aufgerufenen Internet-Seiten. Bisher durften diese Daten nur bedingt gespeichert werden.

Datenschützer befürchten durch die verdachtsunabhängige Überwachung eine Beeinträchtigung der Grundrechte und kündigten eine Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Die Dienstleister sehen sich der Aufgabe, die riesigen Datenmengen zu speichern, noch nicht gewachsen und hohe Kosten auf sich zukommen. Ob die laut gewordenen Stimmen gegen das geplante Gesetz etwas ausrichten können, bleibt abzuwarten. Hervorzuheben ist aber, dass Deutschland mit dem Gesetzentwurf nur die Mindestforderung der EU-Richtlinie erfüllt.

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