Vorsicht Falle – Verbraucherzentralen mahnen Ankaufdienste ab

Vorsicht Falle - Verbraucherzentralen mahnen Ankaufdienste ab

Es klingt verlockend: Privatleute können nicht mehr benötigte Wert- und Gebrauchsgegenstände einfach einsenden und erhalten einen kleinen finanziellen Ausgleich. Das erscheint besser, als eine Büchersammlung dem Altpapier zu übergeben, für CDs eine wenig erfolgversprechende Auktion auf eBay und Co. zu starten oder ein nicht mehr benötigtes Smartphone zum Wertstoffhof zu bringen. Wären da nicht die Geschäftspraktiken der Ankaufportale. Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben diese über eine längere Zeit beobachtet. Am Ende hat die Verbraucherzentrale Brandenburg fünf der Portale abgemahnt.

Abmahnung: Diese Tricks dürfen Ankaufdienste nicht mehr machen

Probleme versteckten sich in den Nutzungsbedingungen. Diese sahen zum Teil erhebliche Benachteiligungen der Kunden vor. Einige Beispiele verdeutlichen das Vorgehen der Ankaufdienste.

So sahen die Mechanismen einiger Ankaufportale vor, dass der Kunde bei der Eingabe der Produkte auf der Webseite einen Preis ermitteln konnte. Im Kleingedruckten war jedoch nachzulesen, dass es sich um einen ungefähren Richtwert handelte. Einen konkreten Preis gab es demnach erst nach Einsenden und Begutachten der Ware. Anschließend erhielten die Kunden in der Praxis häufig einen deutlich niedrigeren tatsächlichen Preisvorschlag. Beispielhafter Fall: Einmal sollte der Ankaufswert eines Smartphones statt der zuvor genannten 180 Euro plötzlich nur noch 20 Euro betragen. Das erläuterte Verbraucherschützerin Maike Lücke in einem Interview. Demnach gab es die meisten Preisanpassungen nach unten bei Smartphones, und nicht immer gab es aus Sicht der Verbraucherschützer dafür nachvollziehbare Gründe.

Aus diesen deutlich niedrigeren Preisvorschlägen resultierten bei einzelnen Angebotsportalen wiederum weitere Benachteiligungen des Kunden. So mussten bei einzelnen Portalen Kunden innerhalb von zwei Tagen auf den Preisvorschlag reagieren oder der niedrigere Preis galt als angenommen. Eine zweite Variante sah sogar eine Gebühr für die Preisermittlung vor, die immer wieder den angebotenen Preis überstieg – Kosten für Rücksendungen an den Kunden blieben dabei noch unberücksichtigt.

Es ändert sich etwas: Ankaufportale werden transparenter

Die Abmahnungen führten nach Meinung der Verbraucherzentrale Brandenburg zu transparenteren Verfahren. Einige Anbieter haben demnach die Mechanismen überarbeitet und die Nutzungsbedingungen angepasst. Dennoch sollten private Verkäufer genau auf alle Punkte in den AGB achten und insbesondere Eigentumsklauseln vermeiden, die zu einem automatischen Verkauf führen, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig auf einen Preisvorschlag reagiert.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]