Streaming – gefälschte Abmahnungen per Briefpost

Streaming - gefälschte Abmahnungen per Briefpost

Immer wieder gab es in den letzten Jahren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen. Besonders gefährdet waren Internetnutzer, die sich Filme oder Musik illegal über Tauschbörsen heruntergeladen oder diese darüber verbreitet haben. Meistens waren diese Abmahnungen in der Sache berechtigt. Die Nutzer mussten zahlen. Aber auch schwarze Schafe versuchten, über Abmahnungen an Geld zu kommen. Sie verschickten per E-Mail gefälschte Forderungen und drohten mit Inkasso. Ein Teil der Empfänger hat aus Angst vor den möglichen Folgen oder in Unkenntnis die von den Betrügern unberechtigt geforderte Summe gezahlt. Nun gibt es eine neue Betrugsmasche. Dabei nutzen die Kriminellen echt wirkende Abmahnungen, die sie per Briefpost verschicken. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Zusätzlich sind einzelne Betroffene telefonisch unter Druck gesetzt worden.

Darum geht es: Streaming-Abmahnungen per Post

Mehrere Verbraucherzentralen sind demnach einer Betrugsmasche auf der Spur. Dabei verschicken Kriminelle Abmahnungen per Post. Als Absender fungiert eine Anwaltskanzlei, die angeblich im Auftrag des Filmunternehmens 20th Century Fox Ltd. handelt. Die Rechnungssumme beläuft sich derzeit auf 891,31 Euro. Grund der Abmahnung ist ein illegales Streaming auf der Plattform kinox.to. Echt wirkt diese Schreiben auch durch ein Aktenzeichen und die Webseite der Anwaltskanzlei. Allerdings handelt es sich um einen Betrug.

Weder gibt es einen abmahnwürdigen Urheberrechtsverstoß, noch existiert die Kanzlei unter der angegebenen Anschrift. Die Webseite der Kanzlei ist mit kopierten Inhalten namensgleicher Anwälte aus einem anderen Ort bestückt und wirkt daher besonders authentisch. Echt ist allerdings lediglich die Bankverbindung, auf die der Empfänger die Abmahnsumme einzahlen soll. Dieses Konto ist bei einem Kreditinstitut im Ausland geführt.

Streaming-Abmahnung: Betroffene sollten keinesfalls zahlen!

So echt das Schreiben wirkt: Es handelt sich um Betrug. Nach Aussagen der Verbraucherzentralen ist bei allen bisher bekannten Schreiben sogar das Aktenzeichen identisch, sodass der kriminelle Impuls nachweisbar ist. Zudem ist einfaches Streaming nach aktueller Rechtslage höchstwahrscheinlich auch bei illegal hochgeladenen Filmen nicht strafbar. Die Verbraucherzentralen empfehlen daher nachdrücklich, nicht auf das Schreiben zu reagieren und keinesfalls den geforderten Betrag zu bezahlen. Im Zweifelsfall beraten die lokalen Verbraucherschutzstellen zum Thema. Das gilt auch für Telefonanrufe, bei denen die Verbrecher den Geldbetrag einfordern.

Neue Qualität bei gefälschten Abmahnungen

Mit diesen Abmahnungen per Post gibt es eine neue Qualität in der Cyber-Kriminalität zu beklagen. Bisher waren gefälschte Abmahnungen erkennbar, weil sie nur per E-Mail geschickt wurden. Ein Brief hat jedoch eine andere Wirkung und erweckt einen authentischen Anschein. Zudem ist die mit Kopien existierender Webseiten gefälschte Anwaltsseite schwer als solche zu erkennen. Die betroffenen Juristen weisen inzwischen selbst auf die Fälschung hin und wehren sich gegen die Betrüger. Wer eine scheinbar unberechtigte Abmahnung erhalten hat, sollte im Zweifelsfall grundsätzlich bei der Anwaltskammer prüfen, ob die Kanzlei unter der Anschrift überhaupt tätig ist. Wer jedoch leichtgläubig einfach zahlt, geht Betrügern auf dem Leim und sieht sein Geld vermutlich nie wieder.

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