Der seit dem 01. Mai geltende Aufschlag von rund 0,2 Cent für Gespräche in die Netze der Stadtnetzbetreibern muss in Deutschland (Telespiegel-News vom 02.05.2005) nach Ansicht der EU-Kommission vorab behördlich geregelt werden. Aus diesem Grund hat die EU-Behörde heute die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aufgefordert, diese Entscheidung aufzuheben. Die EU fordert von der Regulierungsbehörde, nicht nur die Preise der Deutschen Telekom, sondern auch die ihrer Wettbewerber mit in die Regulierung aufzunehmen.
Weitervermittlung gegen Entgelt
In dem Fall geht es um die Gebühren, die der Anbieter eines Festanschlusses dafür berechnet, dass dieser Telefongespräche aus dem Netz eines Konkurrenten an seinen eigenen Kunden weitervermittelt. Diese sogenannten Terminierungsentgelte werden direkt unter den Telefongesellschaften abgerechnet. Die EU-Kommission sei nicht davon überzeugt, dass es bei den Telekom-Konkurrenten einen funktionierenden Wettbewerb gebe, sagt Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Zwar liege der Marktanteil bei den Anschlüssen der Konkurrenten der Telekom im Festnetz nur bei knapp 10 Prozent. Innerhalb der eigenen Netzes der Anbieter habe aber jeder ein Monopol und fällt damit unter die Aufsicht der Regulierungsbehörde.
Mit dem neuen Minderungs-Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher bei schlechtem Handyempfang mögliche Minderungen berechnen und ihre Ansprüche einfacher gegenüber Mobilfunkanbietern durchsetzen. […]
Ob Urlaub im In- oder Ausland: Wer unterwegs öffentliche WLAN-Netze nutzt oder sein Smartphone an fremden Ladestationen anschließt, setzt sich möglichen Internetfallen aus. Welche Risiken bestehen und wie Reisende ihre Daten und Geräte wirksam schützen können. […]
Eine unscheinbare Kernel-Schwachstelle gefährdet Linux-Systeme weltweit: Mit geringem Aufwand können Angreifer volle Administratorrechte erlangen – oft völlig unbemerkt. […]
OLG Koblenz kassiert zentrale AGB-Klauseln von 1&1: Von automatischen Vertragsverlängerungen bis zur Rechnungszustellung im Kundenportal – das Urteil stärkt Verbraucherrechte deutlich und knüpft an die Rechtsprechung zum Kündigungsbutton an. […]
Mit dem Projekt „Windows K2“ will Microsoft Windows grundlegend verbessern. Weniger erzwungene Updates, mehr Flexibilität und höhere Stabilität stehen dabei im Fokus. Gleichzeitig sollen Leistung, Gaming und Benutzerfreundlichkeit optimiert werden. […]
Ab Juni wird der Widerrufsbutton Pflicht bei Online-Verträgen. Verbraucher profitieren von mehr Transparenz, einfacheren Prozessen und klaren Regeln beim Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar