Internet-by-Call mit callandoNET six – Angekündigte Tarifänderung nicht gültig

Internet-by-Call mit callandoNET six - Angekündigte Tarifänderung nicht gültig

Wird für die Nutzung des Internets kein DSL-Anschluss sondern ein Zugang über den Telefonanschluss verwendet, bietet sich die Verwendung von Internet-by-Call an. Auch ohne Anmeldung kann der Tarif eines Providers verwendet werden, der im Moment gerade besonders günstig ist. Der Kunde ist nicht durch eine lange Vertragsdauer an den Provider gebunden und kann deshalb immer auf die aktuellen Begebenheiten des Marktes reagieren, kurz, immer den günstigen Tarif nutzen.

Doch es ist auch Vorsicht geboten. Eben weil der Kunde mit dem Provider keinen langfristigen Vertrag abschliesst, das Vertragsverhältnis nämlich nur für die Dauer der Nutzung besteht, ist der Provider auch nicht verpflichtet, den Kunden über Änderungen seiner Tarifkonditionen zu informieren. Das könnte er auch nicht, selbst wenn er es wollte, da der Kunde sich meist nicht anmelden muss, um seine Tarife zu verwenden. Die von manchen Providern vorgenommenen oft erheblichen Tarifschwankungen zu Ungunsten des Kunden werden deshalb von den Nutzern oft erst zu spät erkannt, nämlich spätestens bei Erhalt der Rechnung. Um den Nutzern zumindest einen Überblick und ein hohes Mass an Sicherheit zu bieten, veröffentlicht der Telespiegel zeitnah die Preisänderungen der Internet-by-Call-Provider. So geschah es auch gestern, als die Redaktion eine Pressemitteilung des Internet-by-Call-Providers callandoNET erhielt.

Darin wurde die Änderung der Zeitzonen in mehreren Internet-by-Call-Tarifen des Anbieters callandoNET angekündigt. Auch in dem Tarif callandoNET SIX sollte eine solche vorgenommen werden. Statt wie bisher an jedem Tag zwischen 8 Uhr und 10 Uhr und zwischen 16 Uhr und 18 Uhr für 0,11 Cent pro Minute surfen zu können, sollten die Kunden den günstigen Preis zukünftig zwischen 11 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 21 Uhr und 24 Uhr nutzen können. Außerhalb der günstigen Zeitzonen gilt für den Tarif callandoNET SIX nämlich ein Minutenpreis von 2,99 Cent. Heute erhielt die Telespiegel-Redaktion jedoch eine weitere Pressemitteilung des Anbieters. Die Zeitzonen des Tarifs callandoNET SIX bleiben bestehen, die für heute angekündigte Änderung sei nicht gültig, hieß es darin. Wie es zu diesem Fehler kommen konnte, teilte callandoNET nicht mit. Jedoch entschuldigte sich der Anbieter für den Fehler und kündigte an, dass den Nutzern „aufgrund der Unannehmlichkeiten und der falschen Angabe auf der Internetseite am heutigen Tag keine Nutzungsgebühren in Rechnung gestellt werden„. Es bleibt zu hoffen, dass alle Nutzer bis zum morgigen Tag von der nicht durchgeführten Änderung erfahren haben, damit sie den Tarif nicht unwissentlich während eines teuren Zeitfensters verwenden.

Weitere Informationen

Internet Provider – Übersicht
Vergleich – Internet-by-Call
Preisänderungen Internet-by-Call
Internetgebühren im Vergleich

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]