Internet-by-Call mit callandoNET six – Angekündigte Tarifänderung nicht gültig

Internet-by-Call mit callandoNET six - Angekündigte Tarifänderung nicht gültig

Wird für die Nutzung des Internets kein DSL-Anschluss sondern ein Zugang über den Telefonanschluss verwendet, bietet sich die Verwendung von Internet-by-Call an. Auch ohne Anmeldung kann der Tarif eines Providers verwendet werden, der im Moment gerade besonders günstig ist. Der Kunde ist nicht durch eine lange Vertragsdauer an den Provider gebunden und kann deshalb immer auf die aktuellen Begebenheiten des Marktes reagieren, kurz, immer den günstigen Tarif nutzen.

Doch es ist auch Vorsicht geboten. Eben weil der Kunde mit dem Provider keinen langfristigen Vertrag abschliesst, das Vertragsverhältnis nämlich nur für die Dauer der Nutzung besteht, ist der Provider auch nicht verpflichtet, den Kunden über Änderungen seiner Tarifkonditionen zu informieren. Das könnte er auch nicht, selbst wenn er es wollte, da der Kunde sich meist nicht anmelden muss, um seine Tarife zu verwenden. Die von manchen Providern vorgenommenen oft erheblichen Tarifschwankungen zu Ungunsten des Kunden werden deshalb von den Nutzern oft erst zu spät erkannt, nämlich spätestens bei Erhalt der Rechnung. Um den Nutzern zumindest einen Überblick und ein hohes Mass an Sicherheit zu bieten, veröffentlicht der Telespiegel zeitnah die Preisänderungen der Internet-by-Call-Provider. So geschah es auch gestern, als die Redaktion eine Pressemitteilung des Internet-by-Call-Providers callandoNET erhielt.

Darin wurde die Änderung der Zeitzonen in mehreren Internet-by-Call-Tarifen des Anbieters callandoNET angekündigt. Auch in dem Tarif callandoNET SIX sollte eine solche vorgenommen werden. Statt wie bisher an jedem Tag zwischen 8 Uhr und 10 Uhr und zwischen 16 Uhr und 18 Uhr für 0,11 Cent pro Minute surfen zu können, sollten die Kunden den günstigen Preis zukünftig zwischen 11 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 21 Uhr und 24 Uhr nutzen können. Außerhalb der günstigen Zeitzonen gilt für den Tarif callandoNET SIX nämlich ein Minutenpreis von 2,99 Cent. Heute erhielt die Telespiegel-Redaktion jedoch eine weitere Pressemitteilung des Anbieters. Die Zeitzonen des Tarifs callandoNET SIX bleiben bestehen, die für heute angekündigte Änderung sei nicht gültig, hieß es darin. Wie es zu diesem Fehler kommen konnte, teilte callandoNET nicht mit. Jedoch entschuldigte sich der Anbieter für den Fehler und kündigte an, dass den Nutzern „aufgrund der Unannehmlichkeiten und der falschen Angabe auf der Internetseite am heutigen Tag keine Nutzungsgebühren in Rechnung gestellt werden„. Es bleibt zu hoffen, dass alle Nutzer bis zum morgigen Tag von der nicht durchgeführten Änderung erfahren haben, damit sie den Tarif nicht unwissentlich während eines teuren Zeitfensters verwenden.

Weitere Informationen

Internet Provider – Übersicht
Vergleich – Internet-by-Call
Preisänderungen Internet-by-Call
Internetgebühren im Vergleich

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