Vorratsdatenspeicherung – Gesetz vom Bundestag beschlossen

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung soll der Strafverfolgung dienen und es vereinfachen, Verbrechen und Terrorismus zu bekämpfen. Zu diesem Zweck sollen die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden über einen gewissen Zeitraum speichern. Dabei geht es um Verbindungsdaten der Internetzugriffe, Fax, SMS und Telefonverbindungen, jedoch dürfen die Inhalte nicht gespeichert werden. Die Verbindungsdaten aller Bürger (außer bestimmter Berufsgruppen wie Abgeordnete und Geistliche) sollen generell gespeichert werden, unabhängig davon, ob gegen sie ein Verdacht besteht.

Grundrechten beschnitten?

Viele Menschen sehen sich dadurch in ihren Grundrechten beschnitten, die Telekommunikationsanbieter klagen über den großen, auch finanziellen Aufwand und einige Berufsgruppen über die Einschränkung ihrer Freiheiten.
Bereits im Jahr 2005 hatte die EU eine Richtlinie, die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen (telespiegel-News vom 16.12.2005). Eigentlich seit dem 15. September, dank einer Sonderregelung jedoch erst bis zum 15. März 2009 muss Deutschland diese Regelung umgesetzt haben. Am vergangenen Freitag legte der Bundestag nun die längere Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten der Bürger fest.

Von 524 Abgeordneten stimmten 366 Abgeordnete, ausnahmslos der CDU und SPD, für das neue Gesetz, das unter anderem die Vorratsdatenspeicherung regelt. Dem zufolge soll die Speicherdauer von drei Monaten auf sechs Monate angehoben werden. Dabei geht es um sämtliche Verbindungsdaten, die im Bereich Internet samt Internettelefonie, Telefonanschluss und Mobilfunk anfallen. Lediglich die Inhalte, zum Beispiel eines Telefonats oder einer Email dürfen nicht gespeichert werden. Jedoch werden Rufnummern, Aufenthaltsorte und Zeitpunkt der Verbindung aufgezeichnet und auch in Verbindung mit personenbezogenen Daten des Anschlussinhabers gespeichert. Den Zugriff auf die gespeicherten Daten bekomme der Staat nur, wenn eine schwere Straftat oder eine terroristische Aktivität vorliege und ein Richter das genehmige, erklärte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das neue Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Viele Bürger und Gruppen kündigten eine Verfassungsklage an, um die Umsetzung des neuen Gesetzes vielleicht doch noch zu verhindern.

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