Online-Adventskalender – Besser nicht jedes Türchen öffnen

Online-Adventskalender

Passend zum Beginn der Vorweihnachtszeit sind auch in dem Internet diverse Adventskalender zu finden. Hinter ihren Türchen verstecken sich zwar keine kleinen Schokoladenfiguren aber dennoch häufig kleine Geschenke. So kann derzeit beispielsweise aus dem Online-Adventskalender von phenomedia, dem Macher von Moorhuhn, jeden Tag ein anderes Spiel als Vollversion heruntergeladen werden. Bei Bild.de werden bis Heiligabend täglich interessante Preise verlost, eBay lässt seine Mitglieder am Glücksrad drehen und Toms Adventskalender erfreut seine Besucher auf eine ganz eigene und sehr anregende Art.Neben den unzähligen seriösen Angeboten, bei deren Nutzung man sich höchstens Gedanken darum machen muss, inwieweit die eigenen Angaben für die Zusendung von Werbung (SPAM) verwendet werden, gibt es wie jedes Jahr auch einige schwarze Schafe. Da ist zum Beispiel die Internetseite advents-tuer.com, die direkt zu der Seite mein-adventskalender.net führt. Dort verspricht der Betreiber, die Firma NOM New Online Media Ltd. mit Sitz in Großbritannien jeden Tag eine neue Weihnachtsüberraschung und eine Preisverlosung.

Mit einem Klick auf eines der Kalendertürchen gelangt der Besucher auf die nächste Seite, die unter der Aufforderung ` Formular ausfüllen und Türchen öffnen´ ein Anmeldeformular enthält. Dort werden Name und Adressdaten abgefragt. Nur in kleiner Schrift, versteckt in einem Fliesstext rechts neben dem Formular ist auf dieser Seite zu lesen, dass einmalig 97,- € für die Nutzung des Online-Adventskalenders berechnet werden sollen. Und laut den AGB endet das Widerrufsrecht, sobald der Nutzer den Link in der Bestätigungsemail anklickt oder sich anderweitig einloggt.

Es ist zu bezweifeln, dass hinter den Türchen dieses Online-Adventskalenders exklusive Geschenke mit einem solchen Wert zu finden sind. Ohnehin entbehren derartige scheinbar kostenlosen Angebote jeglicher Preistransparenz und auch dieses würde wahrscheinlich vor Gericht keine Zustimmung finden. Ein entsprechendes Urteil haben die Verbraucherzentralen bereits im letzten Jahr vor dem Landgericht Hanau gegen die Betreiberin eines ähnlichen Angebots erwirkt (Aktz. 9 O 870/07). Um jedoch dem Ärger von vornherein aus dem Weg zu gehen, sollte vor der Anmeldung immer überprüft werden, ob das Angebot seriös ist.

Weitere Informationen
Sicherheit im Internet
Gerichtsurteile – Internet

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