Nicht kostenlos – Vermeintlicher Gratis-Download bei mega-downloads.de

Nicht kostenlos - Vermeintlicher Gratis-Download bei mega-downloads.de

In dem Internet gibt es viele nützliche Programme für fast jeden Zweck. Eine nicht unerhebliche Menge dieser Software ist gratis erhältlich und kann (von Privatanwendern) umsonst verwendet werden. So gibt es zum Beispiel das Pack-Programm WinRAR, das Optimierungstool CCleaner, das Bildbearbeitungsprogramm IrfanView und den Browser Mozilla Firefox. All diese nützlichen und bekannten Programme sind bei diversen Quellen in dem Internet kostenlos erhältlich.

Suchen Interessenten derzeit mithilfe einer Suchmaschine nach diesen oder ähnlichen Programmen, werden ihnen eventuell Links zu der Internetseite mega-downloads.net angezeigt. Folgt ein Nutzer diesem Link, findet er auf der angezeigten Internetseite (z. B. einige Informationen zu der Software (in diesem Fall WinRAR) und einen Link zum Runterladen der Gratis-Software. An diversen Stellen und auch bei einem Klick auf den Download-Link wird der Nutzer aufgefordert sich einzuloggen bzw. sich anzumelden.

Meldet sich der Nutzer mit seinen Daten an, um so seinen Account zu erstellen und die bekanntermaßen kostenlose Software herunterzuladen, geht er nach Ansicht des Anbieter einen Vertrag mit ihm ein. Für die Nutzung der `redaktionell aufbereiteten Inhalte´ und die Möglichkeit des `garantiert virenfreien Download´ verlangt mega-downloads.net nach Ablauf der Widerrufsfrist jährlich 96,- € und sieht den Nutzer an einen 24-monatige Mindestvertragslaufzeit gebunden. Diese Angaben sind jedoch lediglich in dem Kleingedruckten zu finden. Erst seit kurzem sind sie auf der Hauptseite offensichtlich hinterlegt, die jedoch bei der Ankunft über die Suchmaschine selbstverständlich nicht zwingend aufgerufen wird.

Verbraucherschützer sehen die Nutzer in dieser Verlinkung aus der Suchmaschine heraus überrumpelt und getäuscht. Diverse Betroffene haben sich bereits an Anwälte, Foren und die Verbraucherzentralen gewandt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, den Rat der Verbraucherzentralen zu suchen und sich durch die Schreiben des Anbieters nicht einschüchtern zu lassen. Die Zahlungsaufforderung des Anbieters solle mit der Begründung zurück gewiesen werden, dass auf diese Art und Weise kein rechtskräftiger Vertrag zustande komme. Ob sich der Anbieter auf einen Rechtsstreit einlassen würde, ist derzeit wahrscheinlich noch nicht abzuschätzen.

Update vom 17.10.2008

Die Polizei Esslingen rät von einer Bezahlung der Rechnung für die Mitgliedschaft und der Mahnungen der Inkassobüros ab. Das Betrugsdezernat habe die Ermittlungen gegen die verantwortliche Firma mit Sitz in Österreich eingeleitet.

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