
Eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) sorgte dafür, dass ein Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen aufgebaut wurde. Die Finanzierung des technischen Aufbaus erfolgte von der Dt. Telekom in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten. Umgesetzt wird der Vermittlungsdienst von der Tess GmbH.
Folgendermaßen funktioniert ein Anruf mit dem Vermittlungsdienst: In der Grundfunktion baut die hörgeschädigte Person per Computer eine Videoverbindung mit dem Dienst auf. Ein Gebärdendolmetscher ruft den gewünschten Gesprächspartner an. Kommt die Verbindung zustande, übersetzt der Gebärdendolmetscher die Gebärdensprache des Hörgeschädigten in Lautsprache und die Lautsprache des angerufenen Teilnehmers in Gebärdensprache. Auf diese Weise können gehörlose und hörgeschädigte Menschen jeden Telefonanschluss oder Mobilfunkanschluss anrufen und auch angerufen werden.
Am 01. Januar des kommenden Jahres läuft die technische Testphase dieses Dienstes aus. Heute hat die Bundesnetzagentur die Einführung des bundesweiten Regelbetriebs festgelegt. Strittig war bis zum Schluss die Verteilung der Kosten für den dauerhaften Regelbetrieb. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen wurde angestrebt, jedoch fand bisher keine Einigung statt. Angesichts dessen hat die Bundesnetzagentur nun eine zur Zahlung verpflichtende Entscheidung getroffen, die die finanziellen Lasten zwischen den betroffenen Telekommunikationsunternehmen verteilt. Die teilnehmenden Gehörlosen zahlen derzeit monatlich 5,- € Grundgebühr und 14 Cent pro Minute für die Nutzung des Dienstes.
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Update 02.01.2019
Preissenkung- Telefondolmetschdienst für gehörlose und hörbehinderte Menschen
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