Ed Hardy T-Shirt bei eBay verkauft – Unterlassungserklärung und 50.000 Euro Streitwert

Ed Hardy T-Shirt bei eBay verkauft - Unterlassungserklärung und 50.000 Euro Streitwert

Die dem Sohn zu klein gewordenen Sportschuhe eines bekannten Herstellers, die zu selten getragene Jacke einer Outdoor-Marke oder das zu große T-Shirt eines Mode-Labels, private Verkäufer veräußern viele dieser Dinge über das Internet. Dort beschreiben sie das Produkt und nennen auch den Namen des Herstellers. Nicht selten führt das zu Auseinandersetzungen mit den Anwälten der Markeninhaber.

Eine 18-Jährige aus Hannover hatte von ihrer Mutter ein T-Shirt der Modemarke Ed Hardy, die zu dem Tattoo-Künstlers Don Ed Hardy gehört, geschenkt bekommen. Die hatte es zuvor in einer renommierten Hannoverschen Einkaufspassage gekauft. Nachdem sie das hochpreisige T-Shirt einige Male getragen hatte, versteigerte die Tochter es für 35,- € bei eBay.

Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt am Main schickte der jungen Frau bald darauf ein Schreiben, dem eine Unterlassungserklärung beilag und in dem ein Streitwert von 50.000,- € angegeben wurde, eine Summe, die von Gerichten in Urheberrechtsstreitigkeiten schon oft bestätigt wurde. Die Anwälte behaupteten, dass es sich bei dem verkauften T-Shirt um ein Plagiat, also eine Fälschung handele und mit der Abbildung des T-Shirts das Urheberrecht verletzt worden sei.

Die Familie beauftragte ihrerseits einen Anwalt und nach einem aufwändigen Schriftwechsel reduzierte die Frankfurter Kanzlei den Streitwert und verlangt jetzt noch 1.100,- € für die eigene Arbeit. Diese Forderung wollen sie nun vor Gericht einklagen. Der Anwalt der Familie erklärte, die Familie sei bereit, das inzwischen zurückgekaufte T-Shirt auf seine Echtheit hin überprüfen zu lassen. Dem Schreiben legte er zugleich eine Klageschrift bei und fordert nun seinerseits 1.800,- € für seine Arbeit. Er glaubt, dass die Frankfurter Anwälte für den Vertriebspartner des Modelabels gezielt nach Kleidung der Marke suchen und Abmahnungen sowie Zahlungsaufforderungen verschicken, unabhängig davon, ob es sich bei der verkauften Ware tatsächlich um Plagiate handelt.

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