Die Bundesnetzagentur hat heute eine grundsätzliche Entscheidung bekannt gegeben. Die Aufgabe der Behörde besteht in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in den sogenannten Netzmärkten. Sie reguliert unter anderem den Telekommunikationsmarkt, um Chancengleichheit zwischen dem aus der Privatisierung der Deutschen Post hervorgegangen Unternehmen Dt. Telekom und deren Wettbewerber zu schaffen.
Auch weiterhin sei die Dt. Telekom zu der Durchleitung von Verbindungen in ihr Netz und das ihrer Wettbewerber verpflichtet, heißt es von der Behörde. Insbesondere Call-by-Call sowie Preselection und das Erreichen von Mehrwertdiensterufnummern in alternativen Netzen müsse sie weiterhin ermöglichen. Bei den Transitleistungen, die über ihr Netz abgewickelt werden, sei sie hingegen weitgehend aus der Regulierung entlassen worden. Diese Leistungen können wegen der mittlerweile existierenden alternativen Netzinfrastrukturen auch von anderen Anbietern erbracht werden, erklärte die Behörde. Deshalb bestehe bezüglich dieser Netzdurchleitungen keine beträchtliche Marktmacht der Dt. Telekom mehr. Auch in dem Bereich der nationalen Festnetzverbindungen in der Endkundenebene sei die Dt. Telekom aus der Regulierung entlassen worden. Im Rahmen einer Marktanalyse sei festgestellt worden, dass inzwischen eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb bestehe und eine Regulierung deshalb nicht mehr nötig sei.
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