Selbstmord eines 18-Jährigen – Polizei bat Dt. Telekom vergeblich um Nutzerdaten

Selbstmord eines 18-Jährigen – Polizei bat Dt. Telekom vergeblich um Nutzerdaten

Ein 18-Jähriger aus dem nordrhein-westfälischen Greven war als Betroffener in einem Borderline-Onlineforum tätig. Borderline ist eine Persönlichkeitsstörung, die mit vielen Symptomen, unter anderem der Selbstverletzung, einhergehen kann. Der junge Mann hinterließ in diesem Forum einen Beitrag, in dem er die gerade einsetzende Wirkung von knapp 100 Schlaftabletten beschrieb. Rund zwei Stunden später entdeckte ein Forum-Administrator die Selbstmordankündigung. Er verständigte die Polizei.

Mit der zu dem Forenbeitrag gespeicherten IP-Adresse des jungen Mannes wandte sich die Polizei an dessen Internetanbieter, die Dt. Telekom. Von der zuständigen Stelle des Anbieters erbaten sie Informationen über die Wohnadresse des 18-Jährigen, die aufgrund der IP-Adresse ermittelt werden kann. Doch der Anbieter weigerte sich, die Kundendaten herauszugeben, auch nachdem sich das Landeskriminalamt eingeschaltet hatte. Mithilfe eines anderen Internetanbieters konnten die Beamten den jungen Mann schließlich identifizieren. Der war aber zwischenzeitlich an den Folgen der Tabletteneinnahme gestorben.

Die Dt. Telekom rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass ihre Mitarbeiter in solchen Fällen genau abwägen müssen, ob das Fernmeldegeheimnis zu wahren sei oder Gefahr in Verzug sei. „Wenn wir Daten unrechtmäßig herausgeben, ist das Entsetzen groß“, sagte ein Sprecher des Unternehmens der HAZ. Dem Vorfall werde jedoch intern nachgegangen. Die Polizei habe gegen die beiden betroffenen Mitarbeiter der Dt. Telekom Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt, berichtet der Spiegel. Sie sei über das Vorgehen der Dt. Telekom entsetzt.

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