Anwältin Katja Günther und die Abofallen – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Abofalle

Der Name der Anwältin Katja Günther ist oft in Zusammenhang mit Berichten über Internetseiten zu finden, die als Abofallen bezeichnet werden. Diese Webseiten lassen ihre Besucher vermuten, sie böten ihre Dienste kostenlos an. Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit befinden sich meist leicht übersehbar beispielsweise in dem Kleingedruckten. Nach ihrer Anmeldung auf der Internetseite erhalten die überraschten Nutzer eine Kostenforderung. Ob diese Forderungen rechtmäßig sind, ist oft strittig. Für einige solcher Internetseiten hat die Anwältin Katja Günther mit Sitz in München das Inkasso übernommen.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte die Anwältin im Jahr 2009 zu Schadensersatz verurteilt. (telespiegel-News vom 25.08.2009) Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München wurde nun jedoch eingestellt. Über 1000 Internetnutzer hatten Strafanzeige gegen Katja Günther erstattet. Außerdem lagen der Staatsanwaltschaft 3500 Beschwerden gegen die Anwältin vor. Die Vorwürfe lauteten unberechtigte Gebührenerhebung, Betrug, Nötigung und Erpressung.

Ihre Entscheidung, das Ermittlungsverfahren einzustellen, begründete die Staatsanwaltschaft folgendermaßen. „Auch wenn die durch die Beschuldigte geltend gemachten Internet-Dienstleistungsgebühren aus zivilrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mögen, ergibt sich kein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Beihilfe zum Betrug durch die Beschuldigte.“ Die Anwältin sei nicht an der Gestaltung der Internetseiten beteiligt, sie betreibe lediglich das Inkasso für die Betreiber. In Hinblick auf zwei kürzlich eingestellte Verfahren gegen Abofallen-Betreiber hielt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf wegen Beihilfe zum Betrug, wegen Täuschung über die Kostenpflichtigkeit und unbegründete Forderungen für nicht haltbar. Die Verfahren gegen die Unternehmen, für die Katja Günther das Inkasso betreibt, laufen jedoch weiter.

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