Gericht untersagt Tagesschau-App – Verbot gilt nur für eine Version aus letztem Jahr

Rechtsstreit um Tagesschau-App für mobile Endgeraete

Der Streit schwelt schon lange und außergerichtlich gab es bisher keine Einigung. Es geht um die Tagesschau-App, ein Programm für Smartphones und Tablets, das von derzeit rund vier Millionen Anwendern genutzt wird. Während die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Tagesschau-App mit der Aussage verteidigen, es würden darin lediglich bestehende Inhalte für die Nutzung auf mobilen Geräten aufgearbeitet und verwertet, sehen die Verlage das anders. Das für den Nutzer kostenlose App-Angebot der Sender verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, es werde von den Rundfunkgebühren der Bürger bezahlt und verzerre deshalb den Wettbewerb.

Einige Zeitungsverlage klagten gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. (telespiegel-News vom 21.12.2010) Sie möchten die Verbreitung der App unterbunden sehen. Das Landgericht Köln hat den Verlagen nun teilweise Recht gegeben. Die Tagesschau-App sei presseähnlich, entschied es, und die Inhalte seien nicht hinreichend sendungsbezogen.

Über ein generelles Verbot der Tagesschau-App wollte der Richter am Landgericht Köln aber nicht entscheiden. Das, so sagte er in einer mündlichen Verhandlung, könne selbst der Bundesgerichtshof nicht. Statt dessen untersagte das Gericht die Verbreitung nur einer Ausgabe der App, der App-Version vom 15. Juni 2011. Das ist zwar ein juristischer Sieg für die Zeitungsverlage, allerdings ein letztlich wertloser.

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