
Wie in vielen anderen Bereichen sind jüngere Menschen ebenfalls eine Zielgruppe der Mobilfunk-Industrie. Es gibt Mobilfunktarife für Kinder, spezielle Kinderhandys und auf Kinder ausgerichtete Mobilfunkservices. Auch einige Smartphone-Apps wurden eigens für Kinder entwickelt. Dass die aber nicht immer auch kinderfreundlich sind, fanden die Oberlandesgericht Frankfurt(vzbv) im Rahmen des von dem Verbraucherministerium geförderten Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt„ heraus. Die Verbraucherschützer untersuchten 32 Apps, die sich speziell an Kinder richteten. Die Apps wurden kostenlos angeboten, doch letztlich waren einige von ihnen nicht kostenfrei. Nach einer nur wenige Minuten dauernden Probephase waren manche kostenpflichtig oder es waren lange Wartezeiten integriert, die durch einen sogenannten In-App-Kauf umgangen werden konnten. Die Beträge zwischen wenigen Cent und Summen im zweistelligen Bereich konnten die Kinder einfach über die Mobilfunkrechnung beziehungsweise das Prepaidguthaben zahlen.
Zudem fiel den Verbraucherschützern die in einigen Apps integrierte Werbung negativ auf. Diese sei nicht immer deutlich genug von den Inhalten getrennt gewesen, habe teilweise Inhalte gezeigt, die die Kindesentwicklung beeinträchtigen können und habe sich nicht immer mühelos wegklicken lassen. Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer es, dass soziale Medien wie Facebook eingebunden wurden, insbesondere wenn den Kindern Spielbonus für deren Nutzung versprochen wurde. Oft sei nicht klar, welche Daten dabei übertragen würden und zu welchem Zweck diese genutzt würden, kritisiert der vzbv. Um die speziell an Kinder gerichteten Apps kinderfreundlicher zu gestalten, seien dringende Nachbesserungen nötig, fordert der Verband.
Update 28.06.2017
Stiftung Warentest – rote Karte für Spiele-Apps für Kinder
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