Cyber-Versicherungen: Schutz im Internet?

Cyber-Versicherungen: Schutz im Internet

Seit einiger Zeit haben Versicherungen das Internet als absicherungsbedürftigen Raum für sich entdeckt. Entsprechend haben immer mehr Versicherer sogenannte Cyber-Versicherungen im Angebot. Diese sollen Privatleute schützen und Unternehmen absichern. Doch was kann eine Cyberversicherung wirklich?

Cyber-Versicherung für Privatleute

Immer mal wieder wollen sich Privatnutzer gegen Beleidigungen, herabwürdigende Fotos oder üble Nachrede wehren. Dazu ist in der Regel ein Anwalt erforderlich, der sich der Sache annimmt. Die Kosten können so schnell zu hohen drei- bis vierstellige Summen heranwachsen. Das Problem: Der Erfolg von Maßnahmen des sogenannten Reputationsmanagements im Nachhinein ist fraglich. Zumindest besteht ein erhöhtes Risiko, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Hier setzen private Cyber-Versicherungen an. Je nach Versicherer sind solche Fälle ebenso abgedeckt wie der Gang zum Anwalt, wenn zum Beispiel einem Versicherten ungerechtfertigt eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn der Versicherte unschuldig ist und in der Regel nur die Anwaltskosten. Kosten für Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen sind nicht inbegriffen.

Cyber-Versicherung für Unternehmen

Unternehmen haben ein großes Risiko, Opfer von Cyber-Angriffen zu werden. Denn erfolgreiche Angriffe sind häufig mit enormen Kosten oder Datenverlust verbunden. Für diese Fälle haben Cyber-Versicherungen eine Berechtigung, denn diese decken je nach Ausgestaltung die Kosten für das Datenwiederherstellen oder Verluste durch Ausfall ab. Es kommt dabei aber auf die jeweilige Versicherung an, denn die Angebote unterscheiden sich deutlich stärker als bei den Cyber-Versicherungen für Privatleute.

Schlupflöcher für Versicherer bleiben

Viele Angebote sind so konzipiert, dass die Versicherer Schlupflöcher haben. So sind beispielsweise Kosten für das Verfolgen verleumderischer Artikel auf Blogs abgedeckt, nicht jedoch die für das verfolgen von solchen Äußerungen in Online-Magazinen. Allein eine klare Trennlinie zu definieren, fällt schon schwer. Da zudem Kosten für Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen sind, müsste im Zweifelsfall ein nach eigener Auffassung unschuldiger Versicherter zahlen oder den Rechtsweg einschlagen. Mit dem Risiko, dass er schuldig gesprochen wird und die Prozesskosten ebenfalls zu tragen hat. Für Unternehmen dagegen sind diese Versicherungen dagegen eine wichtige Absicherung gegen Angriffe Dritter.

Cyber-Versicherungen sind ein interessanter Ansatz, der eigene Reputation und die eigenen Daten im Internet absichert sowie vor unberechtigten Abmahnungen schützt. Wie praxisnah solche Versicherungen im konkreten Fall zum Einsatz kommen, muss sich erst noch zeigen. Bei grob fahrlässigen Verstößen schützt eine solche Versicherung dagegen nicht vor den Folgen.

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