Urteil – kein Entgelt für Papierrechnungen

Urteil – kein Entgelt für Papierrechnungen

Der Bundesgerichtshof hatte bereits am 09.10.2014 entschieden, dass für die Zusendung einer Rechnung in Papierform kein gesondertes Entgelt anfallen darf, wenn ein Telekommunikationsanbieter seine Produkte nicht nur online anbietet. Damit schob die höchstrichterliche Instanz einer Unsitte einen Riegel vor, bei der Telekommunikationsanbieter und andere Gewerbetreibende ihren Kunden mit – zudem überhöhte – Portokosten überhäuften. In diesem Zusammenhang steht auch ein Urteil des Amtsgerichts in Kassel vom 04.03.2015 (Az.: 435 C 4822/14).

Der Fall: Papierrechnung sollte extra kosten

Im vorliegenden Fall berechnete ein Telekommunikationsanbieter einem Kunden u. a. für die Übermittlung der Rechnungen in Papierform sowie für Überweisungen eine Gebühr in Höhe von insgesamt 17 Euro. Zusätzlich ließ das Unternehmen die Rechnungssummen vollstrecken.

Obwohl das Amtsgericht die Vollstreckung der eigentlichen Rechnungssummen aufrechterhielt, wiesen die Richter die Entgeltforderung für Rechnungen und Überweisungen zurück. So sei die Forderung bezüglich der Kosten für die Rechnungen in Papierform bereits höchstrichterlich zurückgewiesen, da das Unternehmen nicht allein online agiere. Kosten für eine Überweisung könne die Klägerin allein deshalb nicht geltend machen, da keine Überweisung erfolgt sei. Zudem sei der Weg der Überweisung ein gängiges Zahlungsmittel. Die von der Klägerin geforderte Einzugsermächtigung stelle entsprechend eine Benachteiligung dar und eine Pflicht dazu sei nicht durch gesetzliche Regelungen begründet. Daher wies das Amtsgericht die entsprechenden Entgeltforderungen zurück.

Kunden dürfen Papierrechnung verlangen und auf Überweisung bestehen

Dieses Urteil ist eine folgerichtige Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Zusätzlich stellt das Amtsgericht klar, dass ein Telekommunikationsanbieter nicht auf eine Einzugsermächtigung bestehen darf. Kunden, die zu Mehrkosten genötigt werden, weil sie Rechnungsbeträge per Überweisung zahlen möchten, können dagegen vorgehen. Einfacher wäre es jedoch vermutlich, einen neuen Telefonanbieter zu wählen.

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