Mahngebühren – nicht mehr als 2,50 Euro!

Urteil zu erlaubten Mahngebühren und Mahnkosten

Eine Rechnung flattert ins Haus. Der Empfänger vergisst, rechtzeitig zu zahlen. Da speziell im Mobilfunkbereich Rechnungen per E-Mail oder im Kundenaccount üblich sind, kommt es schnell zu versäumten Zahlungsfristen. Dann droht eine Mahnung, die mit Mehrkosten verbunden ist.

Wie unterschiedlich die Mahngebühren der Unternehmen in Deutschland sind, zeigt eine Umfrage des TV-Magazins WiSo. Demnach schwanken diese zwischen 2,50 Euro und Beträgen von 15 Euro und mehr. Allerdings sind überhöhte Beträge nicht rechtens.

Das darf eine Mahnung kosten

Grundsätzlich dürfen Unternehmen nur die Mahnkosten in Rechnung stellen, die durch die Mahnung tatsächlich nachweisbar entstehen. Das sind Papier und Porto sowie die Kosten durch den Ausdruck des Schreibens. In mehreren Gerichtsverfahren hat sich dabei eine Obergrenze von 2,50 Euro für Mahnkosten herauskristallisiert. Bisher ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Gericht höhere Mahnkosten als berechtigt angesehen hat.

Die Summe von 2,50 € reduziert sich noch einmal, wenn die Mahnung per E-Mail zugestellt wird. Das ist erlaubt, denn die Zustellung erfordert keine besondere Form wie zum Beispiel ein Brief per Einschreiben.

WiSo-Umfrage zeigt erschreckende Praktiken

Das Magazin WiSo hat in seiner Umfrage 40 große deutsche Unternehmen befragt, welche Mahnkosten sie in Rechnung stellen. Das Ergebnis ist erschreckend. Trotz klarer Rechtssprechung halten sich nur acht Unternehmen an die Höchstgrenze von 2,50 Euro pro Schreiben. 22 der Unternehmen schlagen bis zu 5 Euro Mahngebühr auf. Zehn Unternehmen verlangen über 5 Euro. Darunter befinden sich mit Vodafone und Amazon auch zwei Anbieter aus dem Bereich Mobilfunk/Internet. Zu den in der Umfrage gefundenen Spitzenreitern bei den Mahngebühren gehört ein weiteres Telekommunikationsunternehmen. Der Kabelanbieter Unity Media ist eines von drei Unternehmen, die 15 Euro und mehr Mahnkosten verlangen.

So können sich Kunden gegen Mahngebühren wehren

Verbraucherverbände raten Kunden dazu, Mahngebühren zu kürzen. Dazu können die Kunden diese in entsprechenden Zahlungsaufforderungen auf 2,50 Euro senken. Wichtig ist jedoch, dies dem Rechnungsaussteller mitzuteilen und zu begründen. Dazu können die Kunden u. a. das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (12 0 649 / 12) vom 24.10.2014 heranziehen, in dem unter anderem Vodafones Mahnkosten von 9 Euro als überhöht bezeichnet und auf 1,50 Euro festgesetzt werden.

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