Urteil – Facebook-Fotos dürfen privat genutzt werden

Urteil - Facebook-Fotos

Im Rahmen eines vielschichtigen Verfahrens hat das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Urteil (Az.: 2 Sa 861/13) vom 19. Januar 2015 auch die private Nutzung von auf Facebook veröffentlichten Fotos bewertet. Demnach dürfen diese zum privaten Gebrauch kopiert und vervielfältigt werden.

Der Streitfall

Im Berufungsverfahren klagten sich zwei ehemalige Arbeitskollegen gegenseitig an. Es ging unter anderem um die gegenseitige Unterlassung negativer Äußerungen, die aus der gemeinsamen Arbeitszeit von Kläger und Widerklägerin resultierten. Hintergrund war ein Arbeitsprozess, in dessen Zuge einer der Beteiligten wegen Äußerungen des anderen seinen Job verlor. In diesem Zusammenhang hatte die Widerklägerin dem Kläger einen USB-Stick überlassen, auf dem unter anderem private und zum Teil erotische Fotos von ihr gespeichert waren. Diese hatte sie nach eigenen Angaben auch auf Facebook veröffentlicht. Diese Fotos hatte der Kläger und Widerbeklagte unter anderem Dritten gezeigt und daraus ein Fotobuch erstellt. Die Widerklägerin verlangte die Herausgabe der Originaldaten und aller Abzüge bzw. das Löschen und klagte darauf, dass der Kläger das Verbreiten, Veröffentlichen und Weitergeben dieser Fotos an Dritte zu unterlassen habe.

Private Nutzung von Fotos: Gericht sieht keine Unterlassung

Das Gericht wies die Widerklage ab. Die Begründung schließt sich an die langjährige und in sich schlüssige Rechtsprechung an, nach der ein privater Gebrauch von nicht rechtswidrig erstellten Fotos erlaubt sei. Die Richter am Landesarbeitsgericht führten aus, dass im vorliegenden Fall zum einen keine Wiederholungsgefahr bestehe und daher ein Unterlassungsanspruch nicht begründet sei. Zum anderen setze ein widerrechtliches Verbreiten von Fotos, in deren berechtigten Besitz eine Person ist, ein öffentliches Anbieten dieser Bilder an eine „nicht mehr beherrschbare Anzahl von Adressaten voraus„. Dies sei nicht gegeben. In der weiteren Begründung stellten die Richter hierzu heraus: Das Zeigen der privat genutzten Fotografien gegenüber einzelnen anderen Personen erfordere nicht die Einwilligung der darauf abgebildeten Widerklägerin. Hinzu käme, dass die Widerklägerin die Fotos nach eigenen Aussagen auf Facebook veröffentlicht hatte. Das beinhaltet, dass dort Freunde die Bilder kopieren könnten. Demnach greife § 53 UrhG von Fotografien, nach denen nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder veröffentlichte Fotos zum privaten Gebrauch vervielfältigt werden dürften.

Das Gericht umschiffte Fragen zu detaillierten Abläufen, indem es herausstellte, dass eine Unterlassung nur in einem rechtlich sehr begrenzten Rahmen überhaupt möglich sei. Dieses war im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Für Facebook-Nutzer heißt das: Fotos können grundsätzlich von allen Besuchern der Seite kopiert und im privaten Rahmen genutzt und einzelnen Dritten gezeigt werden. Das gilt auch für persönliche, erotische, unliebsame oder sogar später gelöschte Bilder.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]

CCC-Kongress 2025 – Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

CCC-Kongress 2025

Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

Der diesjährige 39C3 zeigte speziell, wie kritisch Europas digitale Abhängigkeit ist. Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass digitale Selbstbestimmung, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit neu gedacht werden müssen. Dafür wurden konkrete Auswege aufgezeigt. […]

Social-Media-Ausstieg – viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Social-Media-Ausstieg

Viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Jugendliche nutzen Social Media kritischer und erkennen die Risiken. Daher wenden sich viele bewusst ab. Einzelne Plattformen wie Instagram oder YouTube sind dennoch weiterhin für junge Menschen von hoher Bedeutung. Das zeigt die aktuelle „Jugend-Digitalstudie 2025“ der Postbank. […]