Urteil – Facebook-Fotos dürfen privat genutzt werden

Urteil - Facebook-Fotos

Im Rahmen eines vielschichtigen Verfahrens hat das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Urteil (Az.: 2 Sa 861/13) vom 19. Januar 2015 auch die private Nutzung von auf Facebook veröffentlichten Fotos bewertet. Demnach dürfen diese zum privaten Gebrauch kopiert und vervielfältigt werden.

Der Streitfall

Im Berufungsverfahren klagten sich zwei ehemalige Arbeitskollegen gegenseitig an. Es ging unter anderem um die gegenseitige Unterlassung negativer Äußerungen, die aus der gemeinsamen Arbeitszeit von Kläger und Widerklägerin resultierten. Hintergrund war ein Arbeitsprozess, in dessen Zuge einer der Beteiligten wegen Äußerungen des anderen seinen Job verlor. In diesem Zusammenhang hatte die Widerklägerin dem Kläger einen USB-Stick überlassen, auf dem unter anderem private und zum Teil erotische Fotos von ihr gespeichert waren. Diese hatte sie nach eigenen Angaben auch auf Facebook veröffentlicht. Diese Fotos hatte der Kläger und Widerbeklagte unter anderem Dritten gezeigt und daraus ein Fotobuch erstellt. Die Widerklägerin verlangte die Herausgabe der Originaldaten und aller Abzüge bzw. das Löschen und klagte darauf, dass der Kläger das Verbreiten, Veröffentlichen und Weitergeben dieser Fotos an Dritte zu unterlassen habe.

Private Nutzung von Fotos: Gericht sieht keine Unterlassung

Das Gericht wies die Widerklage ab. Die Begründung schließt sich an die langjährige und in sich schlüssige Rechtsprechung an, nach der ein privater Gebrauch von nicht rechtswidrig erstellten Fotos erlaubt sei. Die Richter am Landesarbeitsgericht führten aus, dass im vorliegenden Fall zum einen keine Wiederholungsgefahr bestehe und daher ein Unterlassungsanspruch nicht begründet sei. Zum anderen setze ein widerrechtliches Verbreiten von Fotos, in deren berechtigten Besitz eine Person ist, ein öffentliches Anbieten dieser Bilder an eine „nicht mehr beherrschbare Anzahl von Adressaten voraus„. Dies sei nicht gegeben. In der weiteren Begründung stellten die Richter hierzu heraus: Das Zeigen der privat genutzten Fotografien gegenüber einzelnen anderen Personen erfordere nicht die Einwilligung der darauf abgebildeten Widerklägerin. Hinzu käme, dass die Widerklägerin die Fotos nach eigenen Aussagen auf Facebook veröffentlicht hatte. Das beinhaltet, dass dort Freunde die Bilder kopieren könnten. Demnach greife § 53 UrhG von Fotografien, nach denen nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder veröffentlichte Fotos zum privaten Gebrauch vervielfältigt werden dürften.

Das Gericht umschiffte Fragen zu detaillierten Abläufen, indem es herausstellte, dass eine Unterlassung nur in einem rechtlich sehr begrenzten Rahmen überhaupt möglich sei. Dieses war im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Für Facebook-Nutzer heißt das: Fotos können grundsätzlich von allen Besuchern der Seite kopiert und im privaten Rahmen genutzt und einzelnen Dritten gezeigt werden. Das gilt auch für persönliche, erotische, unliebsame oder sogar später gelöschte Bilder.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Bitcoins im Millionenwert – die jahrelange Suche auf der Mülldeponie

Bitcoins im Millionenwert

Die jahrelange Suche auf der Mülldeponie

Seit mehr als elf Jahren sucht ein Brite auf einer Mülldeponie nach seiner alten Festplatte. Denn auf dieser soll sich ein Vermögen in Höhe von aktuell mehr als 700 Millionen Euro befinden. Jetzt wird die Geschichte von Howell und seiner Suche nach der Bitcoin-Wallet sogar verfilmt. […]

Komfort-Features im Festnetz entfallen – Telekom streicht Funktionen

Komfort-Features im Festnetz entfallen

Telekom streicht Funktionen

Die Telekom streicht gleich mehrere Features aus ihrem Online-Telefoniecenter. Festnetz-Kunden können ab Mitte Juni nicht mehr auf bestimmte Komfort-Funktionen, wie beispielsweise die Blockierung einzelner Rufnummern oder den automatischen Rückruf zurückgreifen. […]

Android-Nutzer ausspioniert – Meta und Yandex schnüffeln bei App-Usern

Android-Nutzer ausspioniert

Meta und Yandex schnüffeln bei App-Usern

Sicherheitsforscher haben herausgefunden, dass Android-User von Meta und Yandex de-anonymisiert werden. Mit verdeckten Trackern konnten die Unternehmen Datenschutzvorkehrungen umgehen und so ohne Zustimmung der User an die Nutzeridentitäten gelangen. […]

Online-Shops – automatische Newsletter ohne Zustimmung nicht erlaubt

Online-Shops

Automatische Newsletter ohne Zustimmung nicht erlaubt

Wer sich in einem Online-Shop registriert, willigt nicht automatisch in den Erhalt von elektronischer Werbezusendung ein. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Ohne eine separate Einwilligung des Verbrauchers darf ein Online-Shop keine automatischen Newsletter versenden. […]

Neuer Standard für USB-C – universeller Stecker soll Realität werden

Neuer Standard für USB-C

Universeller Stecker soll Realität werden

Microsoft führt ein Zertifizierungsprogramm ein, das dafür sorgen soll, dass der USB-C-Port endlich auch in Wirklichkeit zum universellen Stecker wird. Künftig sind Hersteller, die das Betriebssystem Windows 11 auf ihren Geräten vorinstallieren wollen, an konkrete Anforderungen gebunden. […]

Befragung - Gen Z, ihre (überraschende) Meinung zum Internet

Befragung

Gen Z, ihre (überraschende) Meinung zum Internet

Die Generation Z ist mit dem Internet aufgewachsen – und dennoch wünschen sich laut einer Befragung der British Standards Institution knapp 50 % von ihnen eine Welt ohne das Netz. Trotz permanenter Online-Präsenz empfinden viele junge Menschen Social Media als psychisch belastend. Die Pandemie hat diese Entwicklung noch verschärft: mehr Bildschirmzeit, mehr Stress, mehr digitale Erschöpfung. Ein paradoxes Bild einer Generation, die zwischen digitaler Selbstverständlichkeit und Sehnsucht nach Offline-Zeiten pendelt. […]