Urteil - Facebook-Fotos

Urteil

Facebook-Fotos dürfen privat genutzt werden

Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte zur privaten Nutzung von auf Facebook veröffentlichten Fotos. Demnach sind eine private Nutzung und Vervielfältigung sowie das Zeigen gegenüber Dritten erlaubt, wenn die Fotos weder widerrechtlich entstanden, noch widerrechtlich veröffentlicht wurden. […]

Über Arbeitsgericht Bonn

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