Transparenzverordnung – mehr Klarheit für Verbraucher

Transparenzverordnung

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 die sogenannte Transparenzverordnung (Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt) auf den Weg gebracht. Diese räumt Verbrauchern mehr Rechte gegenüber Telekommunikationsanbietern ein. Vor der Entscheidung gab es einen langen und sehr intensiven Streit über die einzelnen Punkte. Am Ende stimmten die Abgeordneten für die unveränderten Entwurf der Bundesregierung, den die Bundesnetzagentur auf den Weg gebracht hatte.

Transparenzverordnung fordert Klarheit über Vertragsdetails

Mit der Transparenzverordnung kommen auf Telekommunikationsanbieter neue Aufgaben zu. Sie müssen ihre Kunden zukünftig über wesentliche Vertragsinhalte informieren. Dagegen hatten sich die Unternehmen bis zuletzt gewehrt.

Die Anbieter sind nun zum Beispiel verpflichtet, unter anderem die minimale, normalerweise verfügbare und maximale Bandbreite eines Anschlusses anzugeben. Damit dürften einige Kunden verwundert feststellen, dass ihr gebuchter Anschluss im Regelfall deutlich weniger Datendurchfluss liefert, als im Angebot angegeben war. Angesichts dessen enthält die Transparenzverordnung die Verpflichtung des Anbieters, auf eine mögliche Überprüfung des Anschlusses durch die Bundesnetzagentur hinzuweisen. Ähnlich unangenehm könnte es für die Anbieter werden, wenn sie zukünftig die aktuelle Datengeschwindigkeit angeben müssen. Denn jeder Kunde hat das Recht, diese zu erfragen.

Weitere Punkte der Transparenzverordnung betreffen eine Datendrosselung. Zukünftig müssen Anbieter sehr detailliert Auskunft darüber geben, wann diese greift. Dazu gehört auch, dass bei Mobilfunkverträgen die Dienste genannt werden müssen, die auf den Datenverbrauch angerechnet werden, und die Dienste, die nicht angerechnet werden. Für Kunden wird sich damit zwar wenig ändern, sie erhalten aber einen besseren Überblick über die Abrechnung der Verbindungen.

Ein klarer Vorteil dürfte dagegen die Verpflichtung der Unternehmen sein, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten zukünftig transparenter und unter anderem auf den Rechnungen zu nennen. Der eine oder andere Nutzer wird so die Kündigungsfrist nicht mehr verpassen, was häufig zu einem Preisvorteil durch einen Anbieterwechsel führen kann.

Mehr Übersicht – aber nur auf Verlagen

Insgesamt profitieren Kunden. Ziel ist es, Ihnen eine klarere Übersicht über vertragsrelevante Punkte zu bieten. Dieses könnte mit der Transparenzverordnung erreicht werden, sofern die Anbieter die erforderlichen Angaben nicht im Kleingedruckten verstecken. Das ist möglich, denn ein Problem der neuen Verordnung ist, dass einige der Angaben nur in einem Informationsblatt gesammelt werden müssen. Dieses ist dem Kunden „auf Verlangen“ auszuhändigen. Das Unternehmen muss dabei lediglich darauf hinweisen, dass und wo es diese Informationen gibt.

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