Widerspruch zwecklos – die Mähr um die Facebook-AGB

Widerspruch zwecklos - die Mähr um die Facebook-AGB

In schöner Unregelmäßigkeit tauchen völlig ohne Anlass immer wieder Statusmeldungen auf Facebook auf, in denen irgendjemand den AGB widerspricht. Viele Nutzer teilen solche Meldungen oder posten selbst einen entsprechenden Widerspruch. Das zieht dann schnell Kreise und wird verbreitet. Derzeit sind solche Meldungen wieder im Umlauf. Der Wortlaut ist sinngemäß jeweils ähnlich: „Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc. … nur bei mir liegen. […] Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes.„ Diese Meldung ist allerdings nichts anderes als Blödsinn und hat weder Einfluss auf Facebook, noch irgendeine rechtliche Bedeutung.

Widerspruch gegen Facebook-AGB – so nicht

Überraschend (oder auch nicht) ist jeweils, wann dieser Widerspruch neue Kreise zieht. Es gibt nämlich in der Regel keinen Anlass. Mitunter nehmen die Nutzer sogar Bezug auf angebliche Änderungen in den Nutzungsbedingungen des Portals, die es aber tatsächlich gar nicht gibt. Die Postings sind also nichts anderes als weiterverteilter Unsinn.

In den Nutzungsbedingungen von Facebook heißt es dagegen klar: „Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre und Apps: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.“

Damit erteilen Nutzer durch ihr Registrieren, Einloggen und jedes Handeln auf Facebook dem Unternehmen umfassende Rechte. Ein Widerspruch ist zwecklos, da die Zustimmung bereits mit dem Registrieren erfolgte.

Widerspruch gegen die Nutzungsbedingungen – so geht es

Es gibt nur einen einzigen Weg, dieser Nutzung der eigenen Inhalte durch Facebook zu widersprechen: das Löschen des eigenen Profils. Aber auch dann verbleiben Rechte an geteilten Inhalten beim Konzern. Etwas abmildern, aber nicht verhindern lässt sich das nur, indem die eigenen Privatsphäreeinstellungen restriktiv geändert werden. Außerdem sollten Nutzer stets überprüfen, was sie teilen, mit wem sie Informationen und Bilder bzw. Videos teilen und ob dies auf Facebook wirklich veröffentlicht werden sollten. Die aktuellen Widersprüche zeigen eins deutlich: Niemand sollte ungeprüft jedes Posting teilen.

Eine aktuelle Entwicklung spielt Nutzern aber ggf. ebenfalls in die Karten. Derzeit prüft das Bundeskartellamt, ob Facebook die Nutzer ausreichend transparent über die Verwendung der Daten und Inhalte informiert. Es ist denkbar, dass der Konzern deutlich nachbessern muss. Aber auch dann wird gelten: Wer einen Account eröffnet, akzeptiert die Nutzungsbedingungen. Wer diesen widersprechen möchte, muss sein Profil löschen. Alle Widerspruchspostings auf Facebook sind und bleiben überflüssiger und rechtlich nicht relevanter Unsinn, der andere Nutzer lediglich irritiert.

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