Achtung – Schneeballsystem statt Spenden

Achtung - Schneeballsystem statt Spenden

Die Spendenbereitschaft zum Jahresende ist groß. Menschen geben gern für einen guten Zweck und können sogar die Spende steuerlich geltend machen. Das nutzen windige Geschäftsleute aus. Sie locken Social-Media-Nutzer in ein Schneeballsystem. Das ist nicht nur verboten. Es drohen Anzeigen und der Totalverlust. Der MDR weist auf solche Systeme hin und erklärt, wie diese funktionieren. Die verbotenen Machenschaften betreffen jedoch nicht nur Spenden, sondern auch Cashback-Systeme und teilweise sogar Crowdfunding-Kampagnen.

Spenden als Mittel der Bereicherung

Zur Weihnachtszeit ist die Bitte um eine Spende ein beliebtes Mittel, um Nutzer von Social-Media-Portalen für eine gute Sache zu gewinnen. Es gibt jedoch auch schwarze Schafe. Denn immer wieder werden Nutzer in Crowdfunding-Projekte gelockt oder in Systeme, bei denen sie zunächst selbst etwas bezahlen sollen und dann einen riesigen Gewinn erwarten können. Voraussetzung ist dann lediglich, dass sie weitere Spender akquirieren. Dabei sprechen die Initiatoren des Systems Nutzer direkt über persönliche Nachrichten an und preisen die finanziellen Möglichkeiten, wenn diese sich an der Spendenkollekte beteiligen. Um ihre Ansprüche zu sichern, müssten sie aber eine Einlage zahlen. Teilweise folgen erst danach Informationen und Materialien. Der potenzielle Erfolg wird häufig untermauert, indem die Profile der Initiatoren mit Fotos aus einem exklusiven Umfeld bestückt sind. Reisen in teure Städte oder sündhaft teure Autos und Kleidung setzen die Trickser in Szene, um potenzielle Opfer zusätzlich zu überzeugen.

Dahinter steckt ein Schneeballsystem, bei dem Nutzer eine untere Position in einer Pyramide einnehmen. Sie spenden Geld nach oben und müssen sich selbst eine untere Basis für ihre eigenen Geldflüsse kümmern. Bei diesem System droht nicht nur der Totalverlust des Geldes schon in mittleren Stufen, sondern es ist verboten. Wer so um Gelder wirbt, macht sich strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe. Wer entsprechende Aufrufe bekommt, sollte daher den Vorfall der Polizei melden und sich keinesfalls auf Zahlungen oder Akquisetätigkeiten einlassen. Besondere Vorsicht ist bei Initiatoren aus dem Ausland geboten, was sich über das Impressum einer Webseite schnell prüfen lässt. Im Internet existieren zudem verschiedene Listen, die vor bestimmten Betrügern und Maschen warnen.

Direkte Spende ohne gemeinnützigen Zweck

Andere Methoden sind direkter. Nutzer werden aufgefordert, für einen guten Zweck zu spenden und möglichst weitere Spender zu generieren. Fotos von Missständen und Leid werden gezeigt, die mit dem Geld beseitigt werden sollen. Speziell vor Weihnachten erreichen schockierende Bilder ihr Ziel. Der Unterschied zum normalen Schneeballsystem: Die Nutzer haben keinen eigenen Vorteil durch die weitere Spenderakquise. Betrüger nutzen diese Masche jedoch, um Geld zu generieren. Den Missstand gibt es jedoch nicht, das Geld fließt in die eigene Tasche.

Nutzer sollten daher speziell vor Weihnachten genau hinsehen, wer das Geld erhält. Steht hinter der Spende kein gemeinnütziger Träger, ist große Vorsicht geboten. Erkennbar ist dies am Zusatz e. V. für „eingetragener Verein“ oder gGmbH für „gemeinnützige GmbH“. Entsprechende Einträge lassen sich im Zweifelsfall bei Behörden überprüfen. Es gibt Aufrufe von nicht gemeinnützigen Initiatoren, die wirklich Not lindern sollen. Ohne intensive Prüfung ist die Gefahr von Missbrauch allerdings groß. Anders ist es bei Aufrufen von gemeinnützigen Initiatoren: Die Spende ist sogar steuerlich absetzbar. Der Nutzer mindert also seine Abgabenlast und kann gleichzeitig einen guten Zweck erfüllen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]