Einkommenseinbußen – Zahlungen können vorübergehend ausgesetzt werden

Einkommenseinbußen – Zahlungen können vorübergehend ausgesetzt werden

Durch die weiterhin andauernde Corona-Krise steht vielen Bürgern und Bürgerinnen aufgrund von Einkommenseinbußen weniger Geld zur Verfügung. Ein Hilfspaket, das von der Bundesregierung beschlossen wurde, ermöglicht, dass dennoch niemand von Leistungen der Grundversorgung abgeschnitten wird. Aus diesem Grund können bestimmte Zahlungen wie beispielsweise für Strom, Internet oder Wasser nun vorübergehend ausgesetzt werden.

Bis wann können die Zahlungen ausgesetzt werden?

Verbrauchern haben die Möglichkeit, vorübergehend bis zum 30. Juni dieses Jahres entsprechende Zahlungen auszusetzen. Dies ist durch ein so genanntes Leistungsverweigerungsrecht möglich, das zeitlich befristet ist. Das Leistungsverweigerungsrecht gilt hierbei für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden. Generell besteht demnach die Option, bestimmte Ausgaben auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Wie kann von dem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden?

Die ausstehenden Zahlungen sollten jedoch nicht einfach eingestellt werden. Stattdessen müssen sich Betroffene gegenüber dem Versorger auf das zeitlich befristete Leistungsverweigerungsrecht berufen. Die Verbraucherzentrale hat hierfür einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung gestellt. Um die Zahlungen aussetzen zu können, müssen Bürger und Bürgerinnen gegenüber ihrem Versorger plausibel darlegen, dass es durch die Corona-Krise und die Zahlung von Miete, Lebensmittel oder gegebenenfalls auch Unterhaltszahlungen nicht mehr möglich ist, zusätzliche Kosten, die monatlich anfallen, zu bezahlen. Zu den monatlich anfallenden Kosten zählen beispielsweise Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon. Eine Aussetzung ist nur dann möglich, wenn durch die anfallenden Kosten aufgrund von geringerem oder gar keinem Einkommen kein angemessener Lebensunterhalt mehr möglich ist. Die Zahlungsschwierigkeiten müssen durch die Corona-Krise ausgelöst worden sein.

Was sollte beachtet werden?

Es sollte jedoch in jedem Fall beachtet werden, dass es sich lediglich um einen zeitlich befristeten Zahlungsaufschub handelt. Der Anspruch der Gläubiger auf Nachzahlung besteht weiterhin. Daher kann der Zahlungsaufschub auch schnell zu einer Schuldenfalle werden, wenn sich zu viele ausgesetzte Zahlungen anhäufen. Bevor von dem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird, sollte darüber hinaus abgeklärt werden, wie die Schulden nach der Corona-Krise wieder abgebaut werden können. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert zudem darüber, was nun bezüglich Verträgen für die Altersvorsorge unbedingt beachtet werden sollte.

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