Illegales Online-Casino – Kein Anspruch gegen Kreditkarten-Unternehmen

Illegales Online-Casino – kein Anspruch gegen Kreditkarten-Unternehmen

In einem Rechtsstreit zwischen einem Kreditkarte-Unternehmen und einem Kunden vor dem Oberlandgericht in München (Aktenzeichen: 19 U 793/18), wurde nun ein Urteil gesprochen. Der Kunde des Anbieters hatte beim Spielen in einem in Deutschland verbotenen Online-Casino per Kreditkarte bezahlt und verloren. Daraufhin forderte er eine Rückerstattung der Zahlungsaufwendungen. Seine Forderung begründete er damit, dass der Vertrag aufgrund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig sei.

Wie hat das Oberlandgericht entschieden?

Das Gericht hat zugunsten des Payment-Anbieters entschieden. Vom OLG wurde festgelegt, dass der Kunde keinen Ausgleichsanspruch gegen sein Kreditkarten-Unternehmen hat.

Warum hat das Gericht so geurteilt?

Das OLG gab an, dass durch die Verletzung der gesetzlichen Regelung ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden des Online-Casinos und dem Casino-Betreiber selbst berührt werde. Ferner sei nicht erkennbar, dass der Payment-Anbieter Kenntnis darüber hatte, wofür der Kunde die Zahlungen tätigte. Für das Kreditkarten-Unternehmen war demnach nicht ersichtlich, dass es sich um Zahlungen im Zusammenhang mit einem in Deutschland illegalen Glücksspiel handle. Daraus schließt sich, dass der Anbieter keine vertragliche Schutzpflicht verletzt habe.

Weshalb ist Online-Glücksspiel so gefährlich?

Das Suchtpotenzial von Glücksspielen aller Art ist enorm. Bei vielen Spielen trägt eine schnelle Spiel- und Auszahlungsabfolge dazu bei, dass schnell der Überblick über die bisherigen Gewinne und Verluste verloren geht. Ein gefährlicher Teufelskreis entsteht, da der Spieler immer wieder versucht, das bereits verloren gegangene Geld reinzuholen. Beim Online-Glücksspiel kommen jedoch noch weitere Faktoren hinzu, die für ein noch höheres Abhängigkeitsrisiko verantwortlich sind. Hierzu zählt insbesondere, dass in den Online-Casinos per Smartphone, Tablet oder Laptop von überall und zu jeder Zeit gezockt werden kann. Diese hohe Verfügbarkeit tritt in gefährliche Kombination mit der Anonymität. Die Glücksspiele können bequem und insbesondere anonym gespielt werden, ohne Angst haben zu müssen, von einer anderen Person gesehen zu werden. Ein weiterer problematischer Umstand ist, dass keine Scheine oder Münzen in die Hand genommen und in einen Automaten geworfen werden müssen. Dennoch handelt es sich auch beim Online-Spielen um reales Geld, das verloren geht.

Was können Betroffene tun?

Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weist in Deutschland etwa eine halbe Million Menschen mindestens ein problematisches Spielverhalten auf. Wer bemerkt, dass er die Kontrolle über das Spielverhalten verliert, sollte sich umgehend Hilfe suchen. Hierzu kann sich die betroffene Person entweder an Freunde und Familie wenden, oder professionelle Hilfsstellen aufsuchen. Ebenso gibt es Beratungstelefone, die kostenlos und anonym angerufen werden können.

Warum ist die Justiz nahezu machtlos gegen Online-Casinos?

Die Regelung des Glücksspiels ist Ländersache und im Glücksspielvertrag geregelt. Das Bundesland Schleswig-Holstein stellt eine Ausnahme dar, da es vor neun Jahren einen Sonderweg einschlug. Das Bundesland hatte viele Anbieter mit einer befristeten Lizenz ausgestattet, die durch eine Verlängerung bis zum Sommer 2021 gültig ist. Ziel der Bundesländer ist es, sich bis zu diesem Zeitpunkt auf einen einheitlichen Glücksspielvertrag zu einigen. Die fehlende Einigung der Bundesländer hat eine Grauzone erschaffen. Denn, da es in Deutschland derzeit kein bundesweites Glücksspielgesetz gibt, welches EU-konform ist, dürfen Online-Casinos mit einer EU-Lizenz betrieben werden. Viele der großen Anbieter verfügen über eine solche gültige EU-Lizenz, die oftmals aus Gibraltar oder Malta stammt.

3 Kommentare

  1. Was heißt hier „wurde nun ein urteil gesprochen“ ? Das Urteil stammt aus Anfang 2019. Außerdem hat das LG Ulm eine andere Ansicht. Das letzte Wort ist hier noch lange nicht gesagt.

    • Zum Glück gab es mehr Entscheidungen, die zugunsten von PayPal ausgefallen sind.
      Es ist geradezu peinlich, wenn man sich nach einem Verlust auf das Verbot bezieht.
      Von Selbstverantwortung keine Spur.

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