BGH klärt Werbekennzeichnung – Leitlinien für Influencer und Bedeutung

BGH klärt Werbekennzeichnung – Leitlinien für Influencer
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinen Urteilen zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen auf Instagram einen wichtigen Maßstab für das Wettbewerbsrecht gesetzt. In gleich drei Verfahren (Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20) entschied der I. Zivilsenat am 9. September 2021 darüber, wann Social-Media-Inhalte als Werbung zu kennzeichnen sind und wann nicht.

Im Kern ging es um die Frage, ob sogenannte „Tap Tags“ und Produktverlinkungen automatisch eine geschäftliche Handlung darstellen. Der BGH stellte klar, dass nicht jeder Beitrag mit Produktbezug als Werbung gekennzeichnet werden muss – entscheidend sei insbesondere, ob eine Gegenleistung vorliegt oder der Beitrag „übertrieben werblich“ ist. Damit differenziert das Gericht stärker zwischen authentischer Kommunikation und kommerzieller Einflussnahme.

Rolle der Landgerichte im Instanzenzug

Die Entscheidungen aus Karlsruhe markieren dabei nur die Spitze des Instanzenzugs. Zuvor hatten sich bereits untere Gerichte mit ähnlichen Fragestellungen beschäftigt – darunter auch das Landgericht Halle und das Landgericht Wuppertal. Als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit fungieren sie als wichtige erste Instanz für umfangreichere Zivilverfahren und prägen durch ihre Urteile die rechtliche Praxis vor Ort.

Gerade in einem dynamischen Feld wie dem Influencer-Marketing zeigt sich die Bedeutung dieser Gerichte besonders deutlich: Viele Streitigkeiten beginnen auf Ebene der Landgerichte, bevor sie – bei grundsätzlicher Bedeutung – den Weg bis zum Bundesgerichtshof finden. Die Entscheidungen aus Halle, Wuppertal und anderen Standorten bilden somit die Grundlage für eine Rechtsprechung, die erst in Karlsruhe ihre endgültige Klärung erfährt.

Mehr Rechtssicherheit – aber offene Fragen bleiben

Mit seinen Urteilen hat der BGH nun für mehr Rechtssicherheit gesorgt – sowohl für Influencer als auch für Unternehmen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die Instanzgerichte die Leitlinien künftig konkret anwenden und weiterentwickeln werden.

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