E-Commerce – Neue Gesetze zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Deutscher Bundestag

Am Mittwoch wurde in Berlin ein neuer Gesetzesentwurf zur Modernisierungsrichtlinie vom Bundeskabinett beschlossen, der den Verbraucherschutz stärken soll. Mit dem 49 Seiten langen Entwurf werden EU-Richtlinien in Deutschland umgesetzt – denn in der EU gelten in Zukunft gleiche Rechte beim Kauf im Internet oder im Laden. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte den Entwurf bereits im November letzten Jahres. Den Plänen muss nun noch der Bundestag zustimmen.

Was beinhalten die Gesetzesänderungen?

Der neue Entwurf sieht „Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen“ vor. So müssen Verbraucher in Zukunft sowohl über die Hauptparameter zur Festlegung des Rankings als auch über die relative Gewichtung der Hauptparameter zur Festlegung des Rankings im Vergleich zu anderen Parametern informiert werden. Eine Informationspflicht besteht zudem darüber, wenn Anbieter mit dem Marktplatzbetreiber wirtschaftlich verbunden sind. Kauft ein Verbraucher seine Eintrittskarten bei einem Wiederverkäufer über Ticketbörsen und nicht beim Veranstalter, muss er über den Originalpreis der Eintrittskarten aufgeklärt werden. Wenn ein „Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert wurde“ muss der Verbraucher hierüber informiert werden. Die klassischen Verbraucherrechte sollen künftig auf digitale Dienstleistungen und Inhalte wie beispielsweise Apps oder Musikdateien ausgedehnt werden.

Gesetz sieht Updatepflicht für den maßgeblichen Nutzungszeitraum vor

Ein weiteres Gesetz des Entwurfs soll die Updatepflicht für einen maßgeblichen Nutzungszeitraum festlegen. Das bedeutet, dass Anbieter von digitalen Produkten künftig dazu verpflichtet sind, „funktionserhaltende“ Aktualisierungen bereitzustellen. Diese Software-Updates, zu denen auch Sicherheitsupdates zählen, müssen hierbei über den „maßgeblichen Nutzungszeitraum“ bereitgestellt werden. Eine Bereitstellung der Aktualisierungen ist von den Unternehmen sicherzustellen, wenn die Aktualisierung für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich ist. Eine Pflicht besteht außerdem dazu, die Verbraucher auch über die Aktualisierungen zu informieren. Das Unternehmen haftet nicht für Produktmängel, die sich allein auf das Fehlen der Aktualisierung zurückführen lassen, wenn der Verbraucher das entsprechende Update nicht „innerhalb einer angemessenen Frist“ installiert hat. Im Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass der Anbieter für Rechts- und Sachmängel auch bei „geschenkten“ digitalen Produkten handelt. Dies sind Produkte, bei denen der Verbraucher mit seinen Daten bezahlt, indem dem Unternehmen personenbezogene Daten bereitgestellt werden. Ausgenommen hiervon ist Open-Source-Software.

Gibt es Kritik an dem Gesetzesentwurf?

Kritik kommt von Seiten des IT-Branchenverbandes Bitkom. Dieser kritisiert insbesondere, dass die neuen Gesetze für die Unternehmen mit einem deutlich größeren Mehraufwand verbunden sind. Die Verbraucher hingegen würden gleichzeitig mit immer Informationsblättern konfrontiert. Zudem sei kein erkennbarer Mehrwert für Verbraucher festzustellen. Bitkom äußerte jedoch auch, dass es ein richtiges Ziel sei, die Sicherheit von Geräten über Updates zu erhöhen. Allerdings wird befürchtet, dass die Updateverpflichtung zu einer deutlichen Preissteigerung bei den Produkten führe. Von Seiten der Grünen-Bundestagsfraktion kommt Lob. Denn durch die Updatepflicht können Smartphones und Co. wesentlich länger genutzt werden als bisher.

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