Nachhaltigkeit – EU-Parlament will neue Regeln für Akkus einführen

Nachhaltigkeit – EU-Parlament will neue Regeln für Akkus einführen

Das EU-Parlament will ab nächstem Jahr neue Regeln für Akkus und Batterien einführen, um die Nachhaltigkeit zu fördern. Gleichzeitig sollen die neuen Regeln zu einer Unabhängigkeit von unsicheren Lieferanten beitragen. Unter anderem ist ein Verbot für festverklebte Handy-Akkus und eine nachhaltigere Produktion von Akkus vorgesehen.

Welche neuen Regeln plant das EU-Parlament?

Die EU-Kommission legte Ende 2020 einen entsprechenden Vorschlag über die neuen Regeln vor. Die Abgeordneten des Parlaments stimmten nun für diesen Vorschlag und verschärften ihn in einigen Punkten sogar.

„Putins Angriff auf die Ukraine fordert Europas Rohstoffversorgung heraus, umso dringender benötigen wir Substitutionen und Märkte für recycelte kritische Rohstoffe“ so die EU-Abgeordnete Henrike Hahn.

Geplant ist beispielsweise, dass die Akkus von Smartphones, Laptops, Kopfhörern, E-Fahrzeugen und vielen weiteren Produkten nicht mehr fest eingebaut oder verklebt werden dürfen. Denn bisher ist die Lebensdauer vieler Produkte dann vorbei, wenn der Akku versagt. In Zukunft sollen Verbraucher den Akku ihres Geräts mit handelsüblichen Werkzeugen selbst austauschen können. Zudem soll es unabhängigen Reparaturbetrieben möglich gemacht werden, die Reparaturen vorzunehmen. Hierfür müssen die Hersteller sicherstellen, dass es Ersatzakkus für die Produkte gibt. Das Parlament plant zudem eine Verpflichtung zur Angabe von CO2-Fußabdrücken für den gesamten Produktionszyklus eines Geräts. Zunächst soll sich diese Pflicht auf Industrie-, Transport- und Autobatterien beschränken – bis 2025 soll die CO2-Fußabdruck-Pflicht dann eventuell auf alle Batterien ausgeweitet werden. Ab 2027 ist dann auch eine Obergrenze für den CO2-Fußabdruck geplant. „Die Verbraucher haben so endlich die Wahl, sich für saubere, langlebige und reparierbare Geräte zu entscheiden“, sagt Europaabgeordnete Anna Cavazzini.

Die geplanten Regeln im Überblick:

  • Anteil recycelter Rohstoffe stärken (beispielsweise Nickel, Blei und Lithium)
  • Bis Ende 2026: 90-prozentige Recyclingquote
  • Einführung eines europäischen Pfandsystems
  • Verbot von festverbauten oder verklebten Akkus
  • Verbraucher sollen Akkus mit handelsüblichem Werkzeug austauschen können
  • Unabhängige Reparaturbetriebe dürfen Austausch vornehmen
  • Hersteller muss Ersatzakkus bereitstellen
  • Angabe von CO2-Fußabdrücken für gesamten Produktionszyklus
  • Ab 2027: Obergrenze für CO2-Fußabdruck
  • Hersteller müssen Lieferketten kontrollieren

Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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