Weitergabe von Positivdaten – VZ klagt gegen Mobilfunkanbieter

Weitergabe von Positivdaten – VZ klagt gegen Mobilfunkanbieter

Die Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica Germany und Deutsche Telekom haben Positivdaten ihrer Kunden an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben, ohne davor deren Einwilligung einzuholen. Dies ist der Grund, weshalb nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Unternehmen Klage eingereicht hat.

Was sind Positivdaten?

Daten über einen ungestört verlaufenden Vertrag werden als Positivdaten bezeichnet. Das bedeutet, dass es keine Vertragsstörungen wie beispielsweise negative Zahlungserfahrungen gibt. Die Kunden haben sich an den Vertrag gehalten und sich nichts zuschulden kommen lassen. Dennoch sieht die Verbraucherzentrale hierin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die Mobilfunkanbieter müssen ein solches Vorgehen daher unterlassen.

„Wirtschaftsauskunfteien sammeln auch dann Informationen über Verbraucher:innen, wenn sie sich völlig korrekt und vertragskonform verhalten haben. Der Schutz der betroffenen Verbraucher:innen vor übermäßiger Verbreitung ihrer personenbezogenen Daten wiegt aber höher als die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen“, betont Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Weshalb ist auch die Weitergabe von Positivdaten problematisch?

Obwohl die Positivdaten keine negativen Informationen wie beispielsweise Zahlungsstörungen enthalten, beinhalten sie zahlreiche schützenswerte Informationen über den Verbraucher. Denn auch solche Daten können von Unternehmen herangezogen werden, um bestimmte Entscheidungen zu treffen. Schuldzinski weist daraufhin hin, dass es zum Beispiel weniger vertrauenswürdig auf einen Mobilfunkanbieter wirkt, wenn der Verbraucher mehrere Verträge hat oder diese häufig wechselt. Solche Informationen können eine Auswirkung darauf haben, dass der Verbraucher keinen Mobilfunkvertrag bei einem Anbieter erhält. Daher ist die Verbraucherzentrale NRW davon überzeugt, dass auch die Übermittlung von Positivdaten ohne die Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig ist. Die Unternehmen müssen eine solche Einwilligung einholen – der Kunde muss dies gleichzeitig aber auch ablehnen können, ohne, dass sich hieraus für ihn Nachteile ergeben. Neben der Vz kritisiert zudem die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und Länder diese Weitergabe der Positivdaten durch die Deutsche Telekom, Telefónica Germany und Vodafone.

Verbraucher sollen Auskunft einholen

Die Vz NRW rät Verbrauchern dazu, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, einmal jährlich eine unentgeltliche Auskunft über das eigene Profil einzuholen, das bei einer Wirtschaftsauskunftei geführt wird. Sind hier falsche Angaben enthalten, müssen diese korrigiert werden. Zudem kann nachgefragt werden, zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten gespeichert sind und woher diese überhaupt stammen. Verbraucher haben auch das Recht zu erfahren, an wen die schützenswerten Daten weitergegeben werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]