So klappt es – Handy-Guthaben schnell & einfach mit PayPal aufladen

Handy-Guthaben schnell & einfach mit PayPal aufladen – so klappt es

Allein in Deutschland zählt der Online-Bezahldienst PayPal 32 Millionen aktive Kunden. Auch das Aufladen des Prepaid-Guthabens ist über den Zahlungsdienst unkompliziert und schnell möglich. Hierfür wird lediglich ein PayPal-Konto benötigt.

Wie kann das Handy-Guthaben über PayPal aufgeladen werden?

Wer sein Handy-Guthaben über PayPal aufladen möchte, benötigt hierfür ein registriertes PayPal-Konto. Die Provider congstar, e-Plus, Lebara, T-Mobile und Ortel Mobile bieten das Aufladen über den Bezahldienst an. Um das Handy-Guthaben aufzuladen, wird die Geschenkkarten-Seite aufgerufen und der jeweilige Anbieter ausgewählt. Die voreingestellte Wahl „als Geschenk“ muss auf „für mich“ geändert werden. Nachdem die gewünschte Guthabenhöhe ausgewählt wurde, wird die Guthabenkarte in den Warenkorb gelegt. Nach dem Klicken auf „Jetzt kaufen“ wird der Kauf durch das Einloggen in das PayPal-Konto bestätigt. Bereits Sekunden später erhält der Käufer per E-Mail einen Code, mit dem er seine Prepaid-Handykarte aufladen kann. Besonders praktisch ist die Aufladung über PayPal für Handynutzer, die ihrem Provider keine Einzugsberechtigung erteilt haben, mit der das Guthaben ganz automatisch monatlich vom Konto abgebucht wird. Der Kauf über den Bezahldienst ist eine schnelle Möglichkeit, die Prepaid-Karte selbst aufzuladen. Allerdings sollte beachtet werden, dass beim Kauf des Guthabens der Käuferschutz von PayPal nicht greift. Denn von diesem sind sowohl Gutscheine als auch Prepaid-Karten ausgeschlossen.

PayPal und der Käuferschutz

Wurde die Zahlung für ein Produkt über den beliebten Bezahldienst vorgenommen, profitieren Nutzer in einigen Fällen vom PayPal-Käuferschutz. Einen Antrag auf Käuferschutz können User über folgenden Reiter stellen: „Kontoübersicht“ à „Konfliktlösung“ à „Aktion“ à „Anzeigen“ à „Konflikt lösen“ à „Antrag auf Käuferschutz stellen“. Insgesamt hat der Kunde 180 Tage lang Zeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn zuvor bereits direkt mit dem Händler Kontakt aufgenommen wurde, um das Problem zu klären. Nur wenn dies nicht gelingt, kann der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. Bevor PayPal nun über die Angelegenheit entscheidet, hat der Händler wiederum 20 Tage Zeit, sich mit dem Nutzer zu einigen. Jeder Antrag auf Käuferschutz wird von dem Bezahldienst einzeln genaustens geprüft. User des Dienstes sollten sich daher bewusst sein, dass nicht jeder Fall zu ihren Gunsten ausgeht. Damit der Schutz überhaupt greift, müssen einige Punkte zwingend erfüllt werden. Hierzu zählen:

  • Ware wurde nicht geliefert/ ist kaputt oder fehlerhaft/ entspricht überhaupt nicht der Beschreibung
  • Ware wurde über ein registriertes PayPal-Konto bezahlt
  • Ware wurde nicht selbst abgeholt
  • Ware wurde vollständig über den Bezahldienst bezahlt

Wann greift der Käuferschutz von PayPal nicht?

Nutzer des beliebten Online-Bezahldienstes sollten unbedingt darauf achten, dass Zahlungen, die über die PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ abgewickelt werden, vom Käuferschutz grundsätzlich ausgeschlossen sind. Eigentlich ist diese persönliche Zahlungsart nach Angaben des Unternehmens auch nur dafür gedacht, sich mit Freunden und Familien unter anderem eine Rechnung zu teilen und Unterhaltskosten zu überweisen oder Ähnliches. Für die Bezahlung von Dienstleistungen oder Ware ist die „Freunde und Familien“-Funktion hingegen nicht gedacht. Dennoch bieten auch immer wieder zahlreiche Händler und Unternehmen diese Art der Zahlung an – immerhin können hierdurch zusätzliche Gebühren eingespart werden. Hier ist Vorsicht geboten, denn auch Betrüger machen sich die Funktion und den damit von vornherein entfallenden Käuferschutz zu Nutzen. Wird die Zahlung auf diesem Weg abgewickelt, kann sich der Nutzer, der seine bezahlte Ware im schlimmsten Fall gar nicht erst erhält, später nicht an den Online-Bezahldienst wenden. Es gibt zudem Produkte, die grundsätzlich vom Käuferschutz ausgeschlossen sind. Hierzu zählen – wie bereits erwähnt – Gutscheine und Prepaid-Karten, aber auch Alkohol, Tabakwaren oder Glücksspiel.

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