0900-Anrufe – Neue Preise für Premium-Dienst-Servicenummern

0900-Anrufe - Neue Preise für Premium-Dienst-Servicenummern

Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur die neuen Preise für die kostenpflichtigen 0900-Rufnummern für Premium-Dienste festgelegt. Am 1. Dezember 2024 werden diese gültig. Durch die grundlegende Reform der Tarifierung der 0900-Gasse soll für Verbraucher mehr Preistransparenz geschaffen werden.

Was ändert sich zum 01. Dezember dieses Jahres?

Seit dem 1. März 2024 besteht für Betreiber die Möglichkeit, die neuen Servicenummern der 0900-Gasse bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt werden vorwiegend 0900-1, 0900-3 sowie 0900-5 Rufnummern genutzt. Nach Angaben der BNetzA sind insgesamt rund 63 000 kostenpflichtige 0900-Servicenummern zugeteilt. Ab dem 1. Dezember können die Rufnummernbetreiber den Tarif nicht mehr frei wählen, da einheitliche Tarife geschaffen wurden. Diese besitzen sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunk ihre Gültigkeit.

„[…] neun Tarifkennungen [werden] mit einheitlichen Tarifen für Verbindungen zu dem Nummernbereich (0)900 für Premium-Dienste netzübergreifend für sämtliche Anbieter festgelegt, sodass die Anbieter konkrete Preisangaben und Preisansagen bei der Bewerbung und dem Anbieten von Premium-Diensten verwenden können. Damit wird für Verbraucher die telekommunikationsrechtlich angestrebte, umfängliche Preistransparenz geschaffen“, so die Bundesnetzagentur.

Die oben genannten Gassen werden dann mit 0,69 Euro, 1,49 Euro bzw. 1,99 Euro pro Minute abgerechnet. Auch die Tarife der anderen 0900-Rufnummern lassen sich dann an ihrer sogenannten Dienstekennzahl abrechnen und reichen preislich von 0,49 Euro bis 2,99 Euro pro Minute. Aktuell haben die Betreiber der kostenpflichtigen Servicenummern noch die Option, ihre bisher zugeteilte Rufnummer aufgrund dieser bevorstehenden Umstellung der Tarife zurückzugeben, wenn sie diese aufgrund dessen künftig nicht mehr verwenden wollen.

Die neuen Preise im Überblick:

„Die Staffelung der vorgesehenen Tarife ist das Ergebnis umfangreicher Abstimmungsgespräche mit dem Markt und bilden den aktuellen Bedarf im Markt ab. Die Preisfestlegung ist geeignet und erforderlich zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels sowie angemessen“, heißt es seitens der zuständigen Regulierungsbehörde.

TarifbezeichnungDienstekennzahlEndkundenpreis in Euro pro Minute
P0(0)900-00,49 Euro
P1(0)900-10,69 Euro
P2(0)900-20,99 Euro
P3(0)900-31,49 Euro
P4(0)900-41,69 Euro
P5(0)900-51,99 Euro
P6(0)900-62,29 Euro
P7(0)900-72,49 Euro
P8(0)900-82,99 Euro

Wie geht es mit Call-by-Call weiter?

Zum 1. Januar nächsten Jahres entfällt dann die Vor-Vorwahl – auch Call-by-Call genannt. Das Abrechnungsmodell Offline-Billing wird eingestellt. Bei Call-by-Call handelt es sich um einen Dienst, der ausschließlich vom Festnetz der Deutschen Telekom genutzt werden kann. Die Kosten für entsprechende Anrufe werden nachträglich über die Telefonrechnung abgerechnet. Sogenanntes Callthrough bleibt auch nach dem 1. Januar 2025 möglich. Diese Alternative kann von allen – nicht nur von Festnetzkunden der Deutschen Telekom – genutzt werden.

 

 

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