Call-by-Call – Ab dem 1. Januar 2025 ist die Vor-Vorwahl Geschichte

Call-by-Call – ab dem 1. Januar 2025 ist die Vor-Vorwahl Geschichte

Der Verband für Telekommunikation und Mehrwertdienste, kurz VATM, konnte mit der Telekom eine Einigung erzielen. Am 31. Dezember nächsten Jahres wird das Abrechnungsmodell Offline-Billing eingestellt. Eine Nachfolgeregelung ermöglicht, dass jedoch auch nach diesem Zeitpunkt Auskunfts- und Service-Rufnummern im Premium-Rate-Bereich weiter betrieben werden können.

Weshalb wird der Call-by-Call-Dienst eingestellt?

Von der Bundesnetzagentur gibt es bereits seit längerem keine Vorgabe mehr für Call-by-Call. Denn die Vor-Vorwahl, die ausschließlich aus dem Telekom-Festnetz nutzbar ist, stammt noch aus einer Zeit ohne Flatrates. Direkte Kunden der Deutschen Telekom im Festnetz können bisher durch Call-by-Call Kosten sparen. Abgerechnet werden die Verbindungen dann nachträglich über die Telefonrechnung. Obwohl der Dienst in der Hochzeit der Corona-Pandemie ein Comeback erlebte, sollte die Einstellung eigentlich bereits am 31. Dezember letzten Jahres erfolgen. Durch eine Einigung zwischen der VATM und der Telekom wurde Call-by-Call erneut verlängert, jetzt steht allerdings fest: ab dem 1. Januar 2025 ist endgültig Schluss mit der Vor-Vorwahl. Der Wegfall bedeutet allerdings auch, dass Anrufe ins Ausland teurer werden.

Was ändert sich?

Der Nachfolger des bisherigen Offline-Billings, bei dem die Kosten nachträglich über die Telefonrechnung abgerechnet wurden, heißt Online-Billing. Durch den Wegfall des Offline-Billings sind auch die Call-by-Call-Vorwahlen ab dem 1. Januar 2025 Geschichte. Doch Service- und Auskunftsrufnummern, die bisher auch im Offline-Billing realisiert wurden, können hierdurch auch über dieses Datum hinaus fortgeführt werden. Konkret geht es um die Vorwahlen 0900 und 0137 sowie 0180 und 118xy für Auskunftsdienste. Die Kosten für den Endkunden werden aus dem Mobilfunk und dem Festnetz einheitlich sein. Bislang waren die Kosten aus dem Mobilfunk meist höher. Die Preisansage bei den Gesprächen bleiben bestehen, Nutzer haben die Möglichkeit, das Gespräch nach der Preisansage zu beenden, ohne, dass bereits Kosten entstehen. Die neue Regelung ist mit einer Änderung der Aufteilungspläne für die Premium- und Auskunftsdienste durch die BNetzA verknüpft. Betroffene Unternehmen werden in Kürze vom VATM über die neuen Regelungen informiert. Die Hotlines sollen künftig zudem von allen alternativen Anbietern erreichbar sein. Denn durch die neue Lösung wird für alle Teilnehmernetzbetreiber eine simple Möglichkeit geboten, die Zuführung zu den Rufnummerngassen zu realisieren. Mit der Erreichbarkeit der Service-Rufnummern aus allen Netzen wird die EU-Vorgabe „Any to any“ umgesetzt.

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