Call-by-Call & Preselection – Verlängerung der „Sparvorwahlen“ bis Ende 2024

Call-by-Call & Preselection – Verlängerung der „Sparvorwahlen“ bis Ende 2024

Obwohl die Verpflichtung der Deutschen Telekom Call-by-Call und Preselection anzubieten, 2019 aufgehoben wurde, verkündete das Unternehmen damals bereits die „Sparvorwahlen“ bis Ende dieses Jahres zu sichern. Nun wurde das freiwillige Abkommen zwischen der Telekom und dem Verband für Telekommunikation und Mehrwertdienste, kurz VATM, um zwei weitere Jahre verlängert. Sowohl Call-by-Call als auch Preselection sind demnach noch bis Ende 2024 sichergestellt.

Weshalb werden die „Sparvorwahlen“ weiterhin sichergestellt?

Im Jahr 2020 zeigte eine Studie des VATM, dass die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Nutzung der Sparvorwahlen Call-by-Call sowie auf verschiedene Servicerufnummern hat. Durch die enorme Einschränkung persönlicher Kontakte, wurde als Alternative häufig auf das Telefongespräch zurückgegriffen. Hierdurch konnten einige Servicerufnummern Minutenzunahmen von 10 bis 20 Prozent verzeichnen. Die Nutzung von Call-by-Call stieg bei einigen Dienstanbietern sogar um 45 Prozent.

„In Zeiten der Pandemie und auch jetzt während des Ukraine-Krieges zeigt sich, dass die direkte Kommunikation ein elementares Grundbedürfnis vieler Menschen ist. Wenn durch Call-by-Call mehr Menschen miteinander reden, dann freuen wir uns, dazu mit unserer Vereinbarung auch weiterhin einen Beitrag leisten zu können“, so VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer zur aktuellen Verlängerung des freiwilligen Abkommens.

Was steckt hinter Call-by-Call?

Call-by-Call wurde bereits im Jahr 1998, und damit zu einer Zeit eingeführt, in welcher die Deutsche Telekom die Monopolstellung innehatte. Das Angebot sollte die Marktmacht der Telekom brechen, indem den Kunden ermöglicht wurde, eine Gesprächsverbindung über einen abweichenden Verbindungsnetzbetreiber herzustellen. Der Anruf wird bei Call-by-Call demnach nicht über den Telefonanschluss-Anbieter, sondern über einen alternativen Anbieter geführt. Da ein Anruf vom Festnetz in das Mobilfunknetz ohne entsprechenden Tarif immer noch 19 Cent pro Minute kostet, können Telekom-Festnetzkunden mit der Vorwahl einer 010xy-Nummer einen anderen Verbindungsnetzbetreiber nutzen. Die Kosten für solche Gespräche über CbC- und Preselection-Dienste werden dann über die Abrechnung der Telekom eingezogen.

Weshalb wurde die Verpflichtung von der Bundesnetzagentur aufgehoben?

Die Bundesnetzagentur entschied im Jahr 2019, dass die Verpflichtung für die Deutsche Telekom Preselection und CbC anzubieten, aufgehoben wird. Der Grund hierfür war, dass sich die Kommunikation in den letzten Jahren sehr stark verändert hat. Durch das Aufkommen von Allnet-Flatrates, Messengern und Co., sank die Nutzung der Sparvorwahlen. Trotz der endenden Verpflichtung, entschied sich das Unternehmen zusammen mit der VATM für eine freiwillige Lösung – unabhängig von der Bundesnetzagentur – um das Angebot fortzuführen. Die Ereignisse der letzten Jahre wie die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben gezeigt, dass die Sparvorwahlen auch heutzutage wieder stärker genutzt werden. Ein Call-by-Call Anbietervergleich ist im telespiegel zu finden. Im Tarifrechner können aktuelle Angebote verglichen werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]

Von 30 auf 14 Tage – Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Von 30 auf 14 Tage

Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Warengruppen von 30 auf 14 Tage. Kunden, die elektronische Produkte über den Online-Händler bestellen, sollten daher die Rückgabebedingungen in Zukunft genau im Blick haben. Andere Produkte können weiterhin 30 Tage lang zurückgegeben werden. […]

Angemessene Internetversorgung – BNetzA setzt erstmals Recht durch

Angemessene Internetversorgung

BNetzA setzt erstmals Recht durch

Erstmalig hat die BNetzA das Recht auf „schnelles“ Internet durch ein Verpflichtungsverfahren durchgesetzt. Ein Haushalt in Niedersachsen muss jetzt angemessen mit einem Internetdienst versorgt werden. Kritik zur verpflichtenden Erschließung von einzelnen Haushalten kommt vom Breko. […]

Mehr Privatsphäre – Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Mehr Privatsphäre

Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Signal führt Benutzernamen für alle User ein. Mit der neuen Funktion können sich die Nutzer in Zukunft miteinander vernetzen, ohne, dass sie hierfür ihre Telefonnummer teilen müssen. Bereits in den nächsten Wochen soll die Kontaktaufnahme per Nutzername in der Messaging-App für alle möglich sein. […]