Call-by-Call & Preselection – Verlängerung der „Sparvorwahlen“ bis Ende 2024

Call-by-Call & Preselection – Verlängerung der „Sparvorwahlen“ bis Ende 2024

Obwohl die Verpflichtung der Deutschen Telekom Call-by-Call und Preselection anzubieten, 2019 aufgehoben wurde, verkündete das Unternehmen damals bereits die „Sparvorwahlen“ bis Ende dieses Jahres zu sichern. Nun wurde das freiwillige Abkommen zwischen der Telekom und dem Verband für Telekommunikation und Mehrwertdienste, kurz VATM, um zwei weitere Jahre verlängert. Sowohl Call-by-Call als auch Preselection sind demnach noch bis Ende 2024 sichergestellt.

Weshalb werden die „Sparvorwahlen“ weiterhin sichergestellt?

Im Jahr 2020 zeigte eine Studie des VATM, dass die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Nutzung der Sparvorwahlen Call-by-Call sowie auf verschiedene Servicerufnummern hat. Durch die enorme Einschränkung persönlicher Kontakte, wurde als Alternative häufig auf das Telefongespräch zurückgegriffen. Hierdurch konnten einige Servicerufnummern Minutenzunahmen von 10 bis 20 Prozent verzeichnen. Die Nutzung von Call-by-Call stieg bei einigen Dienstanbietern sogar um 45 Prozent.

„In Zeiten der Pandemie und auch jetzt während des Ukraine-Krieges zeigt sich, dass die direkte Kommunikation ein elementares Grundbedürfnis vieler Menschen ist. Wenn durch Call-by-Call mehr Menschen miteinander reden, dann freuen wir uns, dazu mit unserer Vereinbarung auch weiterhin einen Beitrag leisten zu können“, so VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer zur aktuellen Verlängerung des freiwilligen Abkommens.

Was steckt hinter Call-by-Call?

Call-by-Call wurde bereits im Jahr 1998, und damit zu einer Zeit eingeführt, in welcher die Deutsche Telekom die Monopolstellung innehatte. Das Angebot sollte die Marktmacht der Telekom brechen, indem den Kunden ermöglicht wurde, eine Gesprächsverbindung über einen abweichenden Verbindungsnetzbetreiber herzustellen. Der Anruf wird bei Call-by-Call demnach nicht über den Telefonanschluss-Anbieter, sondern über einen alternativen Anbieter geführt. Da ein Anruf vom Festnetz in das Mobilfunknetz ohne entsprechenden Tarif immer noch 19 Cent pro Minute kostet, können Telekom-Festnetzkunden mit der Vorwahl einer 010xy-Nummer einen anderen Verbindungsnetzbetreiber nutzen. Die Kosten für solche Gespräche über CbC- und Preselection-Dienste werden dann über die Abrechnung der Telekom eingezogen.

Weshalb wurde die Verpflichtung von der Bundesnetzagentur aufgehoben?

Die Bundesnetzagentur entschied im Jahr 2019, dass die Verpflichtung für die Deutsche Telekom Preselection und CbC anzubieten, aufgehoben wird. Der Grund hierfür war, dass sich die Kommunikation in den letzten Jahren sehr stark verändert hat. Durch das Aufkommen von Allnet-Flatrates, Messengern und Co., sank die Nutzung der Sparvorwahlen. Trotz der endenden Verpflichtung, entschied sich das Unternehmen zusammen mit der VATM für eine freiwillige Lösung – unabhängig von der Bundesnetzagentur – um das Angebot fortzuführen. Die Ereignisse der letzten Jahre wie die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben gezeigt, dass die Sparvorwahlen auch heutzutage wieder stärker genutzt werden. Ein Call-by-Call Anbietervergleich ist im telespiegel zu finden. Im Tarifrechner können aktuelle Angebote verglichen werden.

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