Deutsche Telekom – Preselection und Call-by-Call bis 2022 gesichert

Deutsche Telekom – Preselection und Call-by-Call bis 2022 gesichert

Im Juli dieses Jahres wurde publik, dass die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom künftig nicht mehr dazu verpflichten will Call-by-Call und Preselection für ihre Kunden bereitzustellen. Sowohl Anbieter als auch Nutzer dieser Dienste wurden durch diese Ankündigung aufgeschreckt.

Weshalb war die Telekom dazu verpflichtet Call-by-Call anzubieten?

Der Markt für alternative Festnetzanbieter wurde im Jahr 1998 geöffnet. Die Deutsche Telekom, die zu diesem Zeitpunkt das marktbeherrschende Unternehmen war, wurde aus diesem Grund dazu verpflichtet, seinen Kunden sowohl Preselection als auch Call-by-Call anzubieten.

Weshalb wird die Verpflichtung aufgehoben?

Die Kommunikation hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Zahl der Sparvorwahl-Nutzer ist durch das Aufkommen von Messenger-Diensten wie WhatsApp, Flatrates und der Mobilfunkkommunikation seit einigen Jahren deutlich gesunken. Dennoch gibt es noch rund 90 Anbieter dieser Dienste und mehrere Millionen Nutzer in Deutschland, die diese Dienste nutzen. So werden jährlich immer noch rund 5 Millionen Minuten über Preselection oder Call-by-Call telefoniert. Vergangenen Jahres hat die EU-Kommission jedoch entschieden, dass weder Preselection noch Call-by-Call im europäischen Binnenmarkt weiterhin eine entscheidende Rolle zukommt. Dass ein Anruf in das europäische Ausland sowohl ins Festnetz als auch mobil nicht mehr als 22 Cent kosten darf, wurde dann am 15. Mai 2019 beschlossen.

Einigung zwischen Telekom, VATM und DVTM

Die Deutsche Telekom, der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) haben gemeinsam eine Marktlösung – unabhängig von der Bundesnetzagentur – gefunden. Die Verhandlungspartner entschieden, dass die Deutsche Telekom das Preselection- und Call-by-Call-Angebot gegenüber seinen Festnetzkunden weiterhin bis zum 31. Dezember 2022 aufrechterhalten wird. Der Verhandlungsführer der Deutschen Telekom, Pascal Koppetsch, äußerte sich wie folgt über die Marktlösung: „Die Vereinbarung zeigt, dass im Markt einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.“ Die drei Verhandlungspartner teilten darüber hinaus mit, dass sich andere Unternehmen, die ebenfalls diese Dienste anbieten, dieser Vereinbarung ohne weiteres anschließen können.

Was bedeutet diese Lösung?

Mit der Lösung der Telekom, VATM und DVTM, soll ein möglichst sanfter Ausstieg aus dem Marktmodell gewährleistet werden. Die lange Übergangszeit gibt dem Markt die Möglichkeit, sich auf kundenfreundliche Alternativen einzustellen. Die Verbände sind der Auffassung, dass aufgrund dieser Vereinbarung eine staatliche Regulierung des Endkundenmarktes für Call-by-Call und Preselection nicht mehr notwendig sei. „Wo Wettbewerb schrittweise funktioniert und Einigungen mit der Telekom erzielt werden, braucht es keinen Regulierer mehr, der Wettbewerb erzwingt“, erklärt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Auch die DVTM sei froh über die partnerschaftliche Lösung auf freiwilliger Basis. Koppetsch blickt positiv in die Zukunft: „In dem Geiste dieser Vereinbarung wollen wir auch in Zukunft vermehrt zusammenarbeiten und wichtige Themen möglichst im Marktkonsens regeln, zumindest aber im Sinne von Verbrauchern und Wirtschaft auch bei schwierigen Themen Differenzen geordnet diskutieren.“

Call-by-Call Tarifrechner

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