Betrug via PayPal – So missbrauchen Kriminelle die „Gastzahlung“

Betrug via PayPal – so missbrauchen Kriminelle die „Gastzahlung“

Betrüger nutzen die Funktion „Gastzahlung“ des Online-Bezahldienstes PayPal, um mit fremden IBAN-Zahlungen beim Online-Shopping zu tätigen. Die betroffenen, arglosen Verbraucher erhalten dann Forderungen des Bezahldienstes, obwohl sie selbst gar nichts bestellt haben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor dieser Betrugsmasche.

Was steckt hinter der betrügerischen Masche?

PayPal bietet die Option „Zahlen ohne PayPal-Konto“ – auch als „Gastzahlung“ oder „Gast-Konto“ bezeichnet. Mit der Funktion kann via PayPal per Lastschrift bezahlt werden, ohne dass der Nutzer dieser Bezahlmethode ein Konto bei dem Online-Bezahldienst einrichten muss. PayPal fungiert bei dieser Zahlungsweise als Zahlungsabwickler. Konkret bedeutet dies, dass der Bezahldienst die Verantwortung dafür trägt, dass der Händler die per Lastschrift oder Kreditkarte geleistete Zahlung des Käufers auf seinem PayPal-Konto gutgeschrieben bekommt. Im Fall eines betroffenen Verbrauchers, der sich an die Verbraucherschützer gewandt hat, nutzten die Kriminellen eine IBAN, die früher zu seinem Konto gehört hatte. Da das Konto bereits seit Jahren nicht mehr existierte, konnte die Zahlung nicht vollzogen werden und der Betroffene erhielt eine Zahlungsaufforderung von PayPal. Nachdem er dieser nicht nachkam – da er gar nichts bestellt hatte – schaltete der Online-Bezahldienst eine Inkassokanzlei ein.

Weshalb ist die Funktion „Zahlen ohne PayPal“ problematisch?

Die „Gastzahlung“ des Bezahldienstes ist problematisch. Denn inwieweit bei diesem Vorgang überprüft wird, ob die angegebene IBAN und die Person, die die Bestellung aufgegeben hat, überhaupt zusammengehören, bleibt unklar. Darüber informiert die Verbraucherzentrale NRW. Denn auf Anfrage der Verbraucherschützer ließ das Unternehmen nur Folgendes verlauten: „PayPal führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch.“ Was diese Sicherheitsprüfungen jedoch genau sind, bleibt offen. Aktuell scheint es laut Verbraucherzentrale so, dass eine entsprechende Identitätsprüfung ausschließlich dann durchgeführt wird, denn ein PayPal-Konto eröffnet wird. Anders als bei diesem Vorgang wird bei der Gastzahlung auch kein Cent-Betrag inklusive Code zur Identitätsprüfung an die angegebene IBAN überwiesen. Kritisiert wird von den Verbraucherschützern zudem, dass es nicht möglich ist, die eigene IBAN eines PayPal-Kontos für diese „Gastzahlungen“ zu sperren. So könnten Verbraucher einem potenziellen Missbrauch vorbeugen. Auf Nachfragen an den Online-Bezahldienst durch die VZ NRW gab es keine Antworten.

Wie sollten sich betroffene Verbraucher verhalten?

Wer von der betrügerischen Masche betroffen ist, sollte den Forderungen in jedem Fall widersprechen. Dies sollte geschehen, sobald festgestellt wird, dass unberechtigterweise Geld vom Konto abgebucht wurde. Für gewöhnlich hat der Verbraucher bei Lastschriften 8 Wochen nach Buchungsdatum Zeit, dies zu tun – bei unberechtigten Abbuchungen sogar 13 Monate. Wichtig ist es laut VZ auch, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Insbesondere dann, wenn es später zu Inkassoforderungen kommt. Denn dann kann der Betroffene die Anzeige vorlegen und hierdurch die Forderung bestreiten. Grundsätzlich sei es dringend zu empfehlen, sämtlichen Forderungen nicht Folge zu leisten, sondern diese zu bestreiten. In diesem Fall darf kein Eintrag in Auskunfteien vorgenommen werden. Die Verbraucherzentrale stellt Betroffenen einen Musterbrief bereit, mit dem unberechtigten Forderungen widersprochen werden können. Um gar nicht erst Opfer der Betrugsmasche zu werden, sollten sensible Daten wie die IBAN nicht öffentlich lesbar hinterlassen werden.

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