
Vorinstallierte Anwendungen auf dem Smartphone wie beispielsweise Wetter-Apps, Börsen-Apps oder Virenscanner sorgen seit Jahren für Unmut bei den Nutzern. Gegen die sogenannte Bloatware beabsichtigt die Europäische Union mit strengen Regeln vorzugehen. Doch werden die Vorschriften von den Herstellern bis jetzt nicht vollumfänglich umgesetzt.
Was ist Bloatware?
Wer ein neues Smartphone kauft, sieht sich schon bei der ersten Verwendung des Geräts mit Bloatware konfrontiert. Es handelt sich um vorinstallierte Apps, die jedoch für den eigentlichen Betrieb des Handys gar nicht notwendig sind. Vielmehr handelt es sich um Anwendungen und Dienste, die eigentlich der Eigenwerbung der Hersteller wie beispielsweise Apple, Samsung, Xiaomi und Co. dient. Denn die Börsen-Apps, KI-Assistenten, Karten-Apps und Co. sind für viele der Nutzer gar nicht interessant. Bloatware verbraucht Speicherplatz auf dem Gerät und kann zudem zur Verringerung der Smartphone-Leistung führen, da zahlreiche der Anwendungen im Hintergrund ausgeführt werden. Dies verursacht zusätzlich ein Sicherheitsrisiko. Nämlich immer dann, wenn die Apps Zugriff auf Daten und Systemfunktionen haben. Bloatware hat zur Folge, dass dem Smartphone-User von Anfang an weniger Speicherplatz zur Verfügung steht.
Weshalb gibt es massive Kritik an Bloatware?
Die Geräte-Nutzer ärgern sich jedoch nicht nur darüber, dass Speicherplatz von für sie möglicherweise nutzlosen Anwendungen verbraucht wird, sondern auch darüber, dass eine individuelle Gestaltung der Startseite gar nicht möglich ist. Denn als wären die Anwendungen an sich schon nicht nervig genug, ist es häufig gar nicht möglich, diese zu löschen. Die vorinstallierten Anwendungen sorgen bereits seit Jahren für Kritik. Vor fünf Jahren stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Umfrage bereits fest, dass der Großteil der Smartphone-User die vorinstallierten Apps gar nicht nutzt und sich zudem wünscht, dass es möglich wäre, diese zu löschen. Zahlreiche User von Smartphones würden es bevorzugen, wenn es auf dem Homescreen eine sparsame App-Ausstattung gibt. Doch auch nach fünf Jahren hat sich das Bloatware-Problem bis jetzt nicht vollständig in Luft aufgelöst. Mit Inkrafttreten des sogenannten Digital Markets Act, kurz DMA, plant die Europäische Union den Speicherfressern endlich den Gar auszumachen. In den strengen Regularien ist deutlich vorgeschrieben: vorinstallierte Anwendungen müssen sich vollständig löschen lassen.
Wie ist die aktuelle Situation?
Der Digital Markets Act der Europäischen Union soll zum einen den Wettbewerb fördern und zum anderen die Wahlfreiheit von Verbrauchern stärken. Durch die Richtlinien, die vor allem für die sogenannten Gatekeeper gelten, soll dies umgesetzt werden. Im DMA wird auch der Umgang mit Bloatware geregelt. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Hersteller dürfen die Nutzer der Geräte nicht mehr daran hindern, die vorinstallierten Anwendungen und Dienste zu löschen. Auch die letzte Schonfrist ist seit März dieses Jahres abgelaufen. Das bedeutet eigentlich, dass die Löschung der Bloatware für den Smartphone-User zu jeder Zeit möglich sein muss. Obwohl die strengen Vorschriften inzwischen vollumfänglich gelten, hapert es bis heute allerdings an der tatsächlichen Umsetzung. Immer noch gibt es Geräte, die eine komplette Löschung der vorinstallierten Anwendungen nicht ermöglichen. Da die EU jedoch gegen Verstöße gegen DMA konsequent vorgeht, dürfte sich das Bloatware-Problem in Zukunft auflösen. Aktuell können Verbraucher sich beispielsweise bereits vor dem Kauf eines neuen Smartphones über die Situation bei dem jeweiligen Hersteller informieren. Zudem ist es ratsam, das Betriebssystem stets auf dem neuesten Stand zu halten. Denn bei der neusten Android-Version kann der User zumindest Suchmaschine und Browser frei aus einer Liste wählen. Bis es in Zukunft irgendwann wirklich möglich sein wird, sämtliche Bloatware rückstandslos zu entfernen, können Smartphone-User die entsprechenden Anwendungen zumindest deaktivieren. Hierdurch wird die unerwünschte App zumindest nicht mehr auf dem Homescreen angezeigt.
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